Liebes Forum,
leider habe ich nach einem Unfall mit Knieverletzung durch eine unzureichende Erstbehandlung und meine Unkenntnis in Versicherungsdingen neben meinen Kniebeschwerden nun auch noch Probleme mit meiner Unfallversicherung. Zum weiteren Vorgehen habe ich nun zwei Fragen, für deren Beantwortung ich sehr dankbar wäre.
Zum Ablauf:
Die Frist zur ärztlichen Feststellung bleibender Schäden beträgt bei meiner Versicherung 18 Monate und ist noch nicht abgelaufen. Da ich Angst hatte, eine Frist zu verpassen, habe ich aber bereits vor Ablauf von 12 Monaten eine ärztliche Feststellung bleibender Schäden (die rückblickend unvollständig ist) eingereicht. Daraufhin wurde von der Versicherung ein Gutachten erstellt - mit dem Ergebnis keine unfallbedingte Invalidität.
Inzwischen habe ich den Arzt gewechselt (den Wechsel hatte ich noch vor dem Gutachten der Versicherung mitgeteilt) und es liegen neue ärztliche Erkenntnisse aufgrund technisch besserer radiologischer Aufnahmen und natürlich aufgrund der bessereren Diagnostik durch den Kniespezialisten vor. Meine Beschwerden haben sich inzwischen noch verschlimmert. Lt. dem jetzt behandelnden Spezialisten sind diese sehr wohl unfallbedingt.
Nun zu meinen Fragen:
Muss mir die Versicherung aufgrund der neuen ärztlichen Erkenntnisse ein neues Berichtsformular für den jetzt behandlenden Arzt zusenden und vor allem, muss sie die Kosten für den neuen Bericht übernehmen? Schließlich muss es mir ja möglich sein, innerhalb der noch laufenden Frist alle Beeinträchtigungen geltend zu machen und laut AUB muss die Versichung die Kosten hierfür ja übernehmen. Oder liege ich da falsch, da bereits ein Erstbericht vorliegt und ein Gutachten erstellt wurde?
Weiterhin gibt es ja das Recht auf Neubemessung der Invalidität innerhalb von drei Jahren. Gilt dies auch, wenn wie vorliegend durch Gutachten zunächst keine Invalidität festgestellt wurde? Nach einem Urteil, das ich gegoogelt habe, scheint dies nicht der Fall zu sein. Weiter habe ich gelesen, dass man sich dieses Recht auf Neubemessung ausdrücklich innerhalb eines Monats vorbehalten muss - ist dies richtig? Dann hab' ich es eh schon verpasst....
Ich wäre sehr dankbar, wenn jemand hierzu was sagen könnte.
Liebe Grüße