Hallo,
ich bin zur Zeit etwas verwirrt, was die neu definierten Maßstäbe meiner Versicherung angeht.
Ich wurde infolge eines Unfalls 2009 am rechten Knie das 2. mal operiert. OP war am offenen Knie lateral release mit medialer Raffung. Nach dem Gutachten wurde mir die dauernde Beeinträchtigung mit 1/10 ca 5000,-€ berechnet, ausgezahlt bekommen habe ich ca 2500,-€ da das Knie wegen der Patella Luxation bereits einmal opriert wurde.
Jetzt hatte ich 2010 einen Snowboardunfall wo mir das linke Knie ausgekugelt ist (vorher keine Beschwerden) und es in folge dessen opriert werden musste. Es war genau die selbe OP wie rechts. Nun ist es so, dass ich nach 15 Monaten wesentlich mehr Beschwerden habe, als damals rechts. Ich habe nun wieder die Abrechnung für das Gutachten bekommen. Da steht nun dauernde Beeinträchtigung 1/20 und eine Auszahlung von *nur* 2800,-€.
Wie kann das denn sein, dass ich beim linken Knie grad einmal die Hälfte von dem bekomme, was damals rechts ohne Vorerkrankung gezahlt worden wäre? Nach meinen Empfinden steht das is keinem Verhältnis zu einander.
Bringt es was die Sache einem Anwalt zur Prüfung zu geben?
LG