Hallo.Bin neu hier und habe so einige Fragen.Ich bin bzw.war Dachdecker und bin vor 16 monaten aus 11,00 meter Höhe während der Arbeitzeit abgestürzt.4 Tage habe ich um mein Leben gekämpft, was einen langen Klinikaufenthalt mit Monate langer Reha nach sich zog.Unfall wurde fristgemäss gemeldet.Irgendwann hat mich die Versicherung zum Gutachter Ihres Vertrauen gebeten.Meine Verletzungen:Grossräumige Schädelfraktur,linksseitig,Platten und Drähte operativ eingebaut,Augenlidmuskel gerissen,Doppelblick,Sehnerv gerissen,Augenböden 4 und3fach gebrochen,mit Platten fixiert,3facher Nasenbeinbruch mit Nasenscheidewandverkrümmung,völliger Verlust des Riechvermögen linkes Nasenloch,3facher Kieferbruch,Schwindelgefühle,Aufmerksamkeitdifferenzen,Vergesslichkeit,Tinnitus(dauerndes piepen im Ohr)Hirnschaden mit mittelschwerer Leistungbeeinträchtigung und psychischer störung-Lähmung des Oberlid linkes Auge-Wirbelsäule seit dem Aufprall stark gekrümmt-16fache Fraktur im Handgelenk rechts,14fache Fraktur links,beide Handgelenke werden noch endgültig steif gelegt,Urologische Entleerungstörungen seit dem Sturz,Schwindelerscheinungen,Sprunggelenkfraktur gerader Bruch linker Fuss,Der Arzt war gelernter Chirurg.Anschliessend musste ich noch zum Neurologen.Zum Augenarzt musste ich nach Ansicht des Erstgutachters trotz Doppelblick u.s.w. nicht mehr.Komisch,nicht wahr?Weiss jemand darauf eine Antwort?Die Gutachten sind fertig und liegen berechnungbereit auf dem Tisch der Versicherung.Nur,wie rechnen sich denn jetzt die vielen Verletzungen?Ist es ratsam bei dieser Verletzungsfolge nicht sowieso ein Gegengutachten machen zu lassen?Und wieviel kostet mich so ein Gutachten eigentlich?Ist es überhaupt glaubhaft,das sich die Versicherung wirklich an die Fakten des Vertrags hält oder ist alles wieder nur Gemauschel was mich lieber dazu berufen sollte:Wo ist der nächste Anwalt für Sozialrecht?Und, wie rechnen sich die gesamten Verletzungen auf meine Unfallversicherung aus?Hab eine Kapitalzahlung bei Invalidität durch Unfall 48.000-....Kapitalzahlung je nach progressiven Invaliditätgrad bis zu 500% der Grundsumme 2400.000-......Unfall Rente ab 50%=940,00...Lohnt es für mich den Sekt zu kühlen und durch meinen verdrahteten Kiefer zu spülen oder ist ein langer Weg bis zum Gerichtprozess schon vorprogrammiert?Danke im voraus für Ihre kompetenten Antworten......
Frage zur Unfallversicherung
-
-
Hallo,
weia, da hat es Sie aber mächtig erwischt.
Dass evtl. auf das augenärtzliche Gutachten verzichtet wurde kann heißen, dass die Folgen im Erstgutachten bzw. Erstbericht schon ausreichend dokumentiert wurden und damit beurteilbar sind.
Gegengutachten muss nicht unbedingt sein, es kommt darauf an, was und wie die Versicherung abrechnet. Solche Gutachten sind auch mal richtig teuer. An Ihrer Stelle würde ich mir Kopien der Gutachten anfordern und diese fachmännisch überprüfen lassen. Ich selbst mache so etwas beruflich, ich gebe Ihnen gerne weitere Informationen zum Ablauf/Kosten. Ansonsten bräuchten Sie einen Fachanwalt für Versicherungsrecht, der insbesondere auf die Private Unfallversicherung und Invaliditätsentschädigung spezialisiert ist - da gibt es aber nur eine Hand voll in ganz D.
Sekt kühlen: ja! Aber: Es wird die Frage sein, ob es auf Flaschen oder Kisten hinausläuft. Deshalb: Keine!! Abfindungserklärung unterschreiben. GAR nichts unterschreiben. Abrechnung abwarten, Kopien der Gutachten abwarten und dann erst einmal rechtssicher überprüfen lassen.
Vielleicht ist das Heilverfahren auch noch nicht abgeschlossen und der Endzustand nicht erreicht? Dann wird es zum ärztlich vorgeschlagenen Termin eine neue Begutachtung geben. Das ist Usus - trotzdem lohnt auch hier ein Blick auf die Gutachten, alleine um evtl. den Standpunkt vorzutragen: Nachuntersuchung gerne - aber nicht wieder bei diesem Gutachter (z.B.) oder aber um einen angemessenen Vorschuss zu verlangen.
Schönen Gruß
Angela
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!