Hallo!
Beim Erstellen meiner Notfallmappe stellte sich mir die Frage, wie bei einem Ledigen, welcher nicht in einer Beziehung lebt, eine unverzügliche Meldung eines Unfallschadens erfolgen kann, wenn der Ledige einen so schweren Unfall erleidet, dass er selber keine Meldung mehr oder sehr viel später (z.B. nach einigen Monaten) machen kann (z.B. Koma oder ähnliches); und das, wo z.B. niemand weiß (nicht einmal nahe Verwandte usw.), dass eine Unfallversicherung besteht.
Läge in diesem Fall eine Pflichtverletzung vor, wenn die Meldung erst bei Genesung bzw. bei Wiederherstellung der Geschäftsfähigkeit des Ledigen erfolgt?
Wie kann ein Lediger am besten Vorsorge für den Fall der Fälle treffen?
Danke für die Antworten!