Hallo,
ich habe eine Frage zu einem Gutachten.
Nach einem schweren Unfall, mehrere Trümmerbrüchen Sprunggelenk, Knöchel, Sprungbein, und rechts Trümmerbruch Fersenbein wurde nach 14 Monaten ein Gutachten erstellt.
In den Versicherungsbedingungen steht bei Verlust oder Funktionsbeeinträchtigung des Fußes im Gelenk gibt es 40%, weiter ist nichts unterteilt.
Der Gutachter schreibt von eine Bewegungseinschränkung von 80% linkes und 90% rechtes unteres Sprunggelenk, kommt dann zu dem Ergebnis rechter Fuß 4/7 und linker Fuß 3/7 Invalidität was in der Summe dann ca. 57% rechts und 43% links bedeutet. Also, da ein kpl Fuß 40% bedeutet sind das ca. 18% li. und 22% re. sind gleich 40% Gesamtinvalidität. Obwohl sich das kompliziert anhört verstehe ich das.
Meine Frage ist, wie kommt der Gutachter auf 4/7 bzw. 3/7 wenn doch eine Einschränkung von 80 bzw 90% vorliegt, in den AUB steht doch nichts weiteres?
Für den Trümmerbruch des Fersenbeins ist nichts angegeben, obwohl das erhebliche Schmerzen beim Laufen macht, gibt es für schmerzbedingte Einschränkungen nichts?
Im Gutachten ist angegeben, dass der Zustand sich eher verschlechtert, speziell wegen der Arthrose, die schon weit fortgeschritten ist und schlechter wird, da die Gelenke alle extrem zerstört waren. Ist eine unfallbedingte Arthrose ein Verschlechterungsgrund?
Die Versicherung hat also 40% Gesamtinvalidität angeboten, soll man das annehmen und damit dann keine weiteren Forderungen stellen zu können? Der Gutachter schreibt schließlich das es eher schlechter werden wird. Oder kann man mir der Versicherung wohl handeln um eventuell mehr zu bekommen.
Über Antworten würde ich mich sehr freuen.
Gruß Oliver