Hallo,
ich habe eine geringfügig entlohnte Beschäftigung und nun, in den Semesterferien, einen weiteren Job, der als kurzfristige Beschäftigung geführt wird, angenommen. Insgesamt verdiene ich nun also mehr als 400€. Vom Hörensagen "weiß" ich, dass man in ein oder zwei Monaten des Jahres auch mehr als 400€ verdienen darf, ohne das die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig ist, solange es im Jahr maximal 4800€ sind?
Wann kommt es zur Sozialversicherungspflicht? Und für wen entstünden dadurch Kosten?
Mit freundlichen grüßen
parikaa