Hallo,
habe letzes Jahr nach dem Abitur im Sommer in einem Unternehmen als Aushilfskraft gearbeitet. Mein Problem ist folgendes: ich hatte vor länger als 50 Tage zu arbeiten und so stand es dann auch im Arbeitsvertrag und demnach wurde ich dort auch nicht von denn Versicherungsbeiträgen freigestellt. Im Endeffekt habe ich das Arbeitsverhältnis, in Einvernehmen mit dem Arbeitgeber, bereits vorher beendet und somit weniger als 50 Tage gearbeitet (steht auch auf dem Lohnsteuerzettel). Kann ich nun also die eingeforderten Versicherungsbeiträge wieder zurückfordern??
vielen Dank im Voraus.
Tobi