Guten Tag alle zusammen,
folgende Frage beschäftigt mich: Welche Sozialversicherungsbeiträge müssen erstattet werden?
Die Vorgeschichte.
Man macht eine Betriebliche Umschulung (2 Jahre) die vom Arbeitsamt finanziert wird und bekommt deswegen auch ALG I.
Doch zusätzlich bekommt man ein AZUBI-Lohn von dem man natürlich alle Sozialversicherungsbeiträge abführt, weil der Arbeitgeber bzw. Umschulungsbetrieb einen als Versicherungspflichtig angemeldet hat und AZUBI-Lohn grundsätzlich versicherungs- und beitragspflichtig ist.
Nach der Umschulung hofft man wieder ALG I zu bekommen, weil man ja die Beiträge wie ein AZUBI abgeführt hat und somit eine Anwartschft für weitere 360 Tage erworben hat. Das Arbeitsamt macht aber einem klar dass die Leistungen bereits bezogen und verbraucht wurden, somit hat man einen Anspruch lediglich für max. 30 Tage. Soweit ist alles klar.
Aber, man hat doch die Beiträge entrichtet und man will dafür entwerder irgendeine Leistung oder die Beiträge zurück bekommen. Da die Krankenkasse in der Regel alle Sozialversicherungsbeiträge verwaltet schreibt man sie an und bekommt die Antwort, dass man in dem Fall nur die Arbeitslosenversicherung erstattet werden kann.
Was ist jetzt mit den anderen Beiträgen, die sind doch auch doppelt und zu unrecht entrichtet wurden?
Ich bin der Meinung dass auch die anderen Beiträge wie z. B. Krankenversicherung, Renten- und Pflegeversicherung erstattet werden müssen.