Hi,
es betrifft zwar sowohl die private als auch die gesetzliche Krankenversicherung, aber ich vermute, es ist hier richtiger. Ich habe nämlich zwei Fragen zum Übergang von der gesetzlichen Pflichtversicherung in eine freiwillige gesetzliche Versicherung nach Vollendung des 30. Lebensjahres bei Wegfall der Versicherungspflicht als Student:
- Kann ich nach Wegfall der studentischen Versicherungspflicht mich freiwillig weiter gesetzlich versichern lassen, wenn gleichzeitig eine private Zahn-Zusatzversicherung besteht? Oder müsste ich mich in dem Fall bei Wegfall der studentischen Versicherungspflicht privat versichern lassen? Ginge soetwas denn überhaupt: Freiwillig gesetzlich versichert + private Zahn-Zusatzversicherung?
- Gibt es eigentlich Unterschiede bei den gesetzlichen Krankenkassen bezüglich der Übernahme zahnärztlicher Leistungen oder ist das bei allen Kassen gleich?