Hi,
wenn man als Student das 30. Lebensjahr vollendet hat, wird aus der Pflichtversicherung ja eine freiwillige gesetzliche Versicherung. Wenn man nun aktuell nur einen Minijob hat und ansonsten von Ersparnissen und Unterstützung durch Verwandte lebt, wie weist man dann gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung sein Einkommen nach?
Eine Steuererklärung hat man dann ja in der Regel nicht abgegeben, wenn der Minijob unter der zu versteuernden Einkommensgrenze liegt. Der normale Weg über die Steuererklärung käme dann eher nicht in Frage. Oder müsste man auch in diesem Fall eine Steuererklärung abgegeben haben, um zu belegen, dass man ein entsprechend geringes Einkommen hat?