Hallo an alle Experten,
im November 2016 hat meine Mutter einen Antrag auf Anerkennung der Pflegestufe gestellt. Dieser wurde abgelehnt. Der Widerspruch brachte zwar eine "Verbesserung" der Zeiten,
allerdings hat es für die erste Stufe noch nicht gereicht. Wir haben daraufhin einen erneuten Widerspruch eingelegt mit der Hoffnung, dass auf Grund der Gesetzesänderung zum 01.01.2017 der Antrag bewilligt wird.
Ich fragte bei der Krankenkasse nach, ob der Widerspruch nach der aktuellen Gesetzeslage entschieden wird. Meine Frage wurde (leider nur telefonisch) mit "JA" beantwortet.
Letzte Woche rief mich die Krankenkasse an und fragte, ob ich einen neuen Antrag stellen möchten, da der alte mit Sicherheit abgelehnt wird, da dieser im Jahre 2016 gestellt wurde und bei einem Widerspruch man nach der zum Zeitpunkt der Antragstellung geltendem Recht handeln würde.
Meine Frage an Euch:
Hat die Krankenkasse RECHT ?
Was gilt ? Was ist ausschlaggebend ? der Zeitpunkt der Antragstellung oder die aktuelle Gesetzeslage ?
Gruß, Jack