Guten Tag,
ich habe einige Zeit recherchiert, mich sogar bei der Verbraucherzentrale beraten lassen, aber einige Punkte sind mir immer noch unklar:
Prinzipiell besteht ja die Möglichkeit einer Rückkehr in die GKV, durch sozialversicherungspflichtige Teilzeitarbeit während der Elternzeit.
Jetzt habe ich in einem anderen Forum die Aussage gelesen, dass das aber nur geht, wenn die Elternzeit genau zum Jahreswechel stattfindet, also z.B. November/Dezember. Warum genau dies so sein soll stand dort jedoch nicht. Das ist nach meinen bisherigen Recherchen so aber nicht korrekt, richtig?
Auch ist mir der genaue Ablauf nicht ganz klar, vielleicht kann jemand Licht in die Sache bringen:
- Zuallererst muss ich von meinen aktuellen Arbeitgeber die Einwilligung zur Teilzeitarbeit während der Elternzeit einholen
- Ich schließe einen Arbeitsvertrag mit Firma XY für einen beliebigen Zeitraum während meiner Elternzeit ab, dieser muss Sozialversicherungspflichtig sein, also Verdienst >450€
Folgende Punkte sind mir unklar:
- Zu welchem Zeitpunkt kann ich dann Mitglied in der GKV werden und was muss ich vorlegen um mich anmelden zu können?
- Muss ich erst einen Monat gearbeitet haben und dies dann als "Beweis" vorlegen? Oder vollzieht man den Wechsel aufgrund des Arbeitsvertrags, also schon im vorraus?
- Ist es ratsam die PKV sofort nach Eintritt in die GKV zu kündigen? Ist es denkbar, dass ich Probleme bekomme und wieder in die PKV zurück muss? Dann wäre es natürlich schlecht, schon gekündigt zu haben...
- Nach Beendigung der Elternzeit bleibe ich automatisch freiwillig GKV versichert? Ich teile der Personalabteilung meines Arbeitsgebers den Kassenwechsel einfach mit und das wars?
- Was passiert spezielles zum Jahreswechsel? Muss ich mich um irgendwas kümmern?
Vielen Dank & freundliche Grüße,
Markus