Hallo Freunde,
nun möchte ich meinen Anliegen schildern, vielleicht hat jemand einen Rat bzw. Erfahrung ob es sich lohnt zum Anwalt zu gehen.
Die Geschichte fing im Jahr 2013, da kündigte ich im November meine Versicherung beim Versicherungsunternehmen A und wechselte zum B.
Am 10 Januar 2014 erhielte ich Rückmeldung vom Unternehmen B da sie vom Vertrag zurücktreten da der Betrag nicht abgebucht werden konnte (Gebühren 30€).
Als ich mein Konto anschaute, musste ich feststellen dass die Versicherung A trotz Kündigung den Beitrag für das kommende Jahr abgehoben hat.
Am gleichen Tag kam ein Schreiben von der Stadt, dass ich bereits seit 10 Tagen unversicherten Fahrzeug führe. (Gebühren 60€)
Ausserdem entfiel mir wechselbonus von check24 in höhe von 30€ und ich musste sofort zu wesentlich teueren Versicherung C ausweichen.
Am gleichen Tag rief ich bei der Versicherung A an, allerdings am Telefon haben Sie sich nur für den Fehler entschuldigt und sollte alle Unterlagen einscannen und per Email an sie schicken.
Im Februar verließ ich Deutschland und nun kehrte ich Februar dieses Jahres zurück.
In einem Jahr ist nichts passiert!!!
Ich stellte die Anfrage erneut und rief beim VU A an.
Zwei Wochen später wurde mir mein Beitrag für das Jahr 2014 zurück überwiesen.
Heute erhielte ich jedoch die Antwort bzgl. entstandener Kosten, die ich nicht nachvollziehen kann:
Sehr geehrter Herr XXX,
wir beziehen uns auf Ihre Mitteilung vom xx.xx.2015 und bitten für die
verspätete Antwort um Entschuldigung.
Nach Prüfung Ihres Vertrages teilen wir Ihnen mit, dass die Kündigung
zu Ihrem Vertrag ... am 10.12.2013 zum 01.01.2014
eingegangen ist und die Bestätigung über die Kündigung am 12.12.2013
separat per Post an Sie versandt wurde.
Der von Ihnen im Anhang hinterlegte Gebührenbescheid wurde von uns
geprüft. Eine Übernahme der Gebühren in Höhe von 58,55 Euro lehnen wir
ab. Wir als VU A waren bei der Zulassungsstelle bis zum 01.01.2014
als Versicherungsunternehmen hinterlegt. Wir haben am 07.01.2014 die
Information durch die Zulassungsstelle erhalten, dass die VU B den Versicherungsschutz zum 01.01.2014 übernommen hat.
Wir bitten Sie deshalb sich entsprechend mit dem Gebührenbescheid an
die Nachversicherung B zu wenden.
Des Weiteren geht aus Ihrer Anlage hervor, dass die VU B
den Versicherungsbeitrag zum 01.01.2014 zeitiger eingezogen hat als
unser Unternehmen.
Die Buchungsaufträge an die Banken werden 14 Tage vor Fälligkeit an
unsere Bank übermittelt und können demnach unsererseits nicht mehr
aufgehalten werden. Sie hatten die Möglichkeit, den Beitrag von Ihrer
Bank zurück buchen zu lassen.
Aufgrund Ihrer telefonischen Meldung vom xx.xx.xxxx haben wir das bei
uns vorhandene Guthaben in Höhe von xxx.xx Euro auf das von Ihnen
mitgeteilte Konto zurück gebucht.
Weiterhin bitten wir Sie, die Ihnen zugesandte Police der
VU B zu prüfen, ob eine Kündigung der Versicherung per
xx.xx.xxxx rückwirkend zum 01.01.2014 rechtskräftig ist.
Wir bitten um ihr Verständnis, dass wir die entstanden Kosten nicht
übernehmen.
Freundliche Grüße
Also Versicherung A buchte am gleichen Tag wie Versicherung B nur ein paar Stunden früher den Betrag ab, wie sollte ich da den Betrag zurückbuchen können?
Die Versicherung wurde eindeutig fristgerecht per Email (unterschriebene eingescannte Kündigung) gekündigt, wie kann es sein dass sie auf 10.12 verweisen? Eingang der schriftlichen Unterlagen 10 Tage?!
Die Buchungsaufträge an die Banken werden 14 Tage vor Fälligkeit an
unsere Bank übermittelt
auch wenn man vom 10.12 ausgeht, sind es immer noch 4 Wochen bis zum 7.1 (Tag der Abbuchung)
Kann mir bitte jemand sagen ob er schon ähnliche Situation hatte? Ob ein gang zum Anwalt sinnvoll ist?
Vielen, vielen dank.
Mit freundlichen Grüssen
Nastas