Hallo Leute ich hätte mal da eine Frage,
und zwar ist mir am 27.05.14 jemand mir hinten reingefahren.
Gutachter kam schon am 28.05.14 und hat das Autu begutachtet.
A
m 03.06.14 bekam ich das Gutachten per Mail gesendet, worauf steht das das Auto wirtschaftlichen Totatlschaden hat und das der Wagen nicht verkehrssicher ist und ich damit nicht weiterfahren darf.
Ich soll laut Gutachter 3200€Wiederbeschaffungswert -150 Restwert =3050€ erhalten
Nun möchte ich das Auto bei einem Kumpel reparieren lassen.
Ich möchte zudem noch Nutzungsausfall beantragen.
1)Wie lange gilt dieser Nutzungsausfall, weil ich seit dem 28.05.14 das Auto nicht fahren darf.
2)Ab wann kann ich diesen Nutzungsausfall beantragen?
Hier unten steht nochmal alles:
Zustand nach dem Ereignis Verkehrssicherheit beeinträchtigt – weitere Nutzung nicht angezeigt
Notreparatur nicht durchführbar
Beurteilung Totalschaden
Wiederbeschaffungswert: 3.200,00 € unbesteuert
Reparaturkosten: 5.797,69 € inkl. MwSt.
Abzüge für Wertverbesserung: 0,00 € inkl. MwSt.
Merkantile Wertminderung: 0,00 € steuerneutral
Restwert Höchstgebot: 150,00 € inkl. ggf. abzuführender MwSt. – gültig bis 16.06.14
Fiktive Abrechnung
Wiederbeschaffungsaufwand 3.050,00 € ohne MwSt.
Reparaturkosten nach Abzug: 4.872,01 € ohne MwSt.
Merkantile Wertminderung: 0,00 € steuerneutral
Ersatzbeschaffungsdauer 14 Kalendertage
Nutzungsausfall Kategorie C 34,00 € / Tag
Mietwagenklasse 03
Reparaturdauer 5 Arbeits- bzw. 5 Kalendertage