Hallo,
noch ist das Wetter nicht so gut, es denken noch nicht so viele an dem Motorradkauf und ich schaue mir am Wochenende eine, für Baujahr und Laufleistung, sehr günstige Maschine an. Habe mir vorab schon mal online eine grobe Preisvorstellung für die jährliche Versicherungsprämie eingeholt.
Für die ganzjährige (kein Saisonkennzeichen) Haftpflichtversicherung mit Teilkasko (150 EUR SB, ohne Schutzbrief) komme ich
mit Schadenfreiheitsklasse 0 auf einen Betrag von ca. 250 EUR für das erste Jahr.
Danach sinken die Beträge ja mit jedem unfallfreiem Jahr.
Nun zu meiner Frage: habe ich für meinen Anbietervergleich die richtige SF-Klasse gewählt?
Als "Anfänger" kommt man ja prinzipiell sowieso zuerst in die SF-0.
Jedoch bin ich bei meinen Recherchen auf folgende Formulierung gestoßen:
"Führerschein mind. 3 Jahre:
Besitzt der Versicherungsnehmer bereits seit mindestens drei Jahren einen gültigen EU-Führerschein, wird er automatisch in die Schadenfreiheitsklasse ½ für die Kfz-Haftpflicht und (bei Bedarf) Vollkasko eingestuft. Die SF 0 und SF S kann man somit also überspringen.
Alternativ kann eine solche Einstufung erfolgen, wenn der Versicherungsnehmer den Führerschein noch nicht seit mind. 3 Jahren besitzt, jedoch bspw. einen Dienstwagen nachweislich regelmäßig und unfallfrei führt."
Nun wollte ich fragen, ob ich ggf. die Bedingungen für die SF-Klasse ½ erfülle!
Reicht es aus, einen EU-Führerschein der Klasse B seit mehr als drei Jahren zu besitzen oder wird in diesem Fall zwischen Auto- und Motorradführerschein unterschieden?
- habe meinen Autoführerschein (Klasse B): seit Januar 2008
- Motorradführerschein (Klasse A, zunächst beschränkt): seit Juli 2012
- bisher war kein Auto/Motorrad auf mich zugelassen oder versichert
- fahre beides jedoch sehr häufig (privat und "beruflich")
- zu beruflich: bin seit einem Jahr Student, arbeite aber schon seitdem ich meinen Autoführerschein habe [2008], nebenberuflich (Nebenjob/Ferienjob auf 400 EUR - Basis) als Pizzabote und fahre dort so 2-4x / Woche für jeweils mind. 6 Stunden mit Firmenfahrzeugen (PKW, 50er Roller) durchs Stadtgetümmel und bin bisher unfallfrei - könnte ich mir, falls diese Regelung stimmt, auch sicherlich vom AG bestätigen lassen
Also kurz:
Die ganze Spekulation über das, was man als "Dienstwagen" bezeichnen kann, ist sowieso überflüssig, weil ich meinen Führerschein Klasse B schon seit 4 Jahren besitze.
Den Führerschein der Klasse A habe ich jedoch erst seit einem halben Jahr.
Zur Erinnerung noch einmal die Regelung, die ich auf mehreren Webseiten finden konnte:
"Führerschein mind. 3 Jahre
Besitzt der Versicherungsnehmer bereits seit mindestens drei Jahren einen gültigen EU-Führerschein, wird er automatisch in die Schadenfreiheitsklasse ½ für die Kfz-Haftpflicht und (bei Bedarf) Vollkasko eingestuft. Die SF 0 und SF S kann man somit also überspringen."
Wie es dort formuliert ist, spielt es ja scheinbar keine Rolle, um welche Führerscheinklasse es sich bei dem Führerschein handelt, den man seit mehr als drei Jahren besitzt - es ist nur vom EU-Führerschein die Rede.
Kann mir also jemand aufgrund seiner eigenen Erfahrung oder seiner Expertise in diesem Gebiet sagen, in welche SF-Klasse ich aller Wahrscheinlichkeit eingeteilt werde?
Spielt wirklich nur der Fakt eine Rolle, dass ich seit mehr als drei Jahren einen EU-Führerschein besitze und findet keine Unterscheidung zwischen den Führerscheinklassen A und B und dem jeweiligen Zeitpunkt ihres Erwerbs statt?
Vielen Dank im Voraus!