Hallo,
ich habe einen TK-Schaden bei einem fast neuen Motorrad, welcher laut Gutachter brutto ca 70% (netto ca. 59%) des Neuwertes als Reparaturkosten hat. Der Gutachter erwähnt in einem Nebensatz, dass er empfehle, als Totalschaden abzurechnen.
Die Differenz zwischen Wiederbeschaffung und Restwert ist laut Gutachten ca. 55% des Neuwertes.
Ich vermute, dass die Versicherung die letztgenannten 55% zahlen möchte, was m.E. vertraglich auch so geregelt ist.
Aber ich habe momentan nicht die Möglichkeit, das Motorrad zum Restwert zu verkaufen und dann ein neues zu kaufen. Zumal ich ein paar 'Individualitäten' zeitaufwändig angebracht habe.
Ein großer Teil des hohen Schadens kommt zu stande, weil ein Krümmerrohr aufgesetzt hat und nun ein Kratzer erkennbar ist. (Wiederherstellung des Zustandes = neuer Krümmer)
Wenn ich nun akzeptiere, dass die Versicherung mir den entstandenen Schaden mit ca. 55% des Neuwertes begleicht, und die Reparatur nicht zu 100% durchführen lasse, weil ich den 'Kratzer' akzeptiere, dann ist das Motorrad evtl. trotzdem als Totalschaden geloggt.
Wer entscheidet, ob es ein 'Totalschaden' ist? (es ist ein TK-Schaden)
Wenn ich das Motorrad trotzdem repariere oder reparieren lasse und dann in 1 Jahr einen unverschuldeten Unfalö habe, heißt das dann, dass die dann zuständige Versicherung den Wert des Motorrades auf 0€ festsetzt, weil es heute ein Totalschaden ist?
Der Totalschaden ist hier m.E. ein Begriff um darzulegen, dass eine Reparatur nicht lohnt. Aber wenn ich das Motorrad trotzdem wiederherstelle, dann ist doch wieder ein Wert da, oder?
Danke für konstruktives Feedback
Oerst