A wird in einem Strafprozess wegen Fahrerflucht verurteilt. Die Versicherung will ihn in Regress nehmen. Er geht zum Anwalt. Dieser hält der Versicherung vor, dass sie Sorgfaltspflichten verletzt haetten. Es wurde ohne Foto, ohne Gutachter reguliert. Der Anwalt sagt, dass Urteil sei zwar rechtskräftig, aber da es Verfahrensfehler geben wuerde, hätte die Versicherung null Chancen bei einem Zivilprozess. Die Versicherung sieht es wohl auch so. Sie gibt Rergressansprueche auf. Nach einigen Monaten schreibt sie A jedoch, sie hätte ihn zurück gestuft. Die Versicherung wird erheblich teurer.
Soll A mit Zivilprozess drohen? Oder ergibt sich die schlechterer einstufung automatisch durch den Strafprozess? Eigentlich wäre es doch logisch, wenn Regress nicht durchgesetzt werden kann, dann gibt es auch keine Rueckstufung, oder? Wie seht Ihr das? Danke!