Hallo,
gestern hatten wir daheim eine interessante Diskussion, woraus sich diese Frage ergab.
Mal angenommen jemand hat 2 PKW bei einem Versicherungsunternehmen auf sich zugelassen (beide PKW inkl. Vollkasko).
Nun hat der Zweitwagen einen selbstverschuldeten Unfall mit Totalschaden, der über die Vollkasko abgerechnet wird.
Der Halter möchte nun aber keinen 2. Wagen mehr auf sich zulassen.
Normal würde bei der Neuanmeldung eines neuen Zweitfahrzeugs ja zum Jahresende eine Rückstufung des Vertrages vom Zweitwagen erfolgen.
Was passiert aber, wenn gar kein Zweitwagen mehr auf diesen Vertrag angemeldet wird ?
Kann die Versicherung dann alternativ die Rückstufung des Erstfahrzeuges zum Jahreswechsel vornehmen oder ist dies nicht möglich und dessen Schadensfreiheitsrabatt bleibt unangetastet ?
Liebe Grüße Manu