Hallo Filou,
erstmal vielen Dank für die Blumen
Eine manuelle VWB hätte nichts gebracht, weil die SF-Rückstufung in der Tabelle stattfindet, die zum Rückstufungszeitpunkt maßgeblich ist. Heißt, der Versicherer, bei dem zum Rückstufungszeitpunkt das Fahrzeug versichert ist, führt nach seiner Tabelle die Rückstufung durch. Und wenn zu dem Zeitpunkt ein Fahrzeug mit "kurzer" SFR-Tabelle versichert ist, dann leider anhand der kurzen Tabelle.
Und auch darauf hat sich LPI bezogen:
RE: Rabattverlust droht bei Fahrzeugwechsel PKW-Wohnmobil-PKW !
Zitat von »Bulli57«
...vor 10 Jahren habe ich einen VW T3 mit Wohnmobilzulassung zugelassen (begonnen damals bei 19 schadensfreien PKW-Jahren) und ununterbrochen gefahren, jetzt habe ich wieder einen PKW auf diesem Vertrag angemeldet...
... es waren inzwischen SF 25 (kleiner Schaden vor 3 Jahren wurde reguliert) ...
Den Nachversicherer hat die GESAMTE Vorgeschichte mit Wohnmobil etc. überhaupt nicht zu interessieren.
LPI bezieht sich darauf, dass die Vorgeschichte nicht interessiert: Also, selbst, wenn der Schaden mit einem PKW entstanden wäre, vor dem Rückstufungszeit aber ein Wagnis mit kurzer Tabelle versichert wird (z.B. WoMo), selbst dann wäre das Ergebnis ein horrender SFR-Verlust!
Daher meinte ich, der fred von LPI war mißverständlich für den Betrachter. Deswegen streich Dir bitte die manuelle VWB aus dem Kopf. Für die Rückstufung ist es völlig irrelevant, welches Wagnis den Schaden verursacht hat. Was zählt, ist einzig das Wagnis, das zum Zeitpunkt der Rückstufung, also dem 1.1. des betreffenden Jahres, versichert gilt.
Was helfen könnte, wäre eine rückwirkende Änderung. Die Geschichte aufrollen, andere Anträge einreichen, den SFR-Verlauf anderweitig gestalten. Dass die beteiligten Versicherer das nach der langen Zwischenzeit noch machen, das glaube ich kaum. Der Schaden war in 2009, die Rückstufung erfolgte in 2010.
Also mit Wirkung vom 31.12.2009 einen PKW auf das Wohnmobil versichern, das Wohnmobil zum 31.12.2009 neueinstufen oder aber einen zum damaligen Zeitpunkt freien Rabatt verwenden. Am 2.1.2010 die Rabatte wieder kreuzen. Sämtliche VU, die in der Zwischenzeit betroffen sind, um Korrektur bitten. Um das alles hinzukriegen, musst Du schon sehr gut schmieren... *uups... *
Die Wahrscheinlichkeit, dass Du hier Erfolg haben wirst, liegt bei nahezu Null.
Wäre der Schaden in 2011, die Rückstufung in 2012... Ich bin davon überzeugt, hier ließe sich was kitten. Aber nicht mehr nach drei Jahren.
Wenn ich das richtig gesehen habe, kommst Du doch aus dem Westerwald? Können das Thema auch gerne persönlich besprechen...