hallo zusammen,
bin neu im Forum und bedanke mich schon im voraus für etwaige Hilfestellungen für mein Problem !
Wollte im letzten Jahr Ende November im Internet für eine Kfz-Versicherung ein Angebot anfordern. Leider wurde daraus aus Unachtsamkeit meinerseits ein Kfz-Versicherungsabschluss per 01.01.16. Mein sofortiger Widerruf wurde 3 Tage später von der Versicherung akzeptiert mit dem Hinweis, dass man die Zulassungsbehörde über die Aufhebung des Vertrages informieren werde. Damit war die Angelegenheit für mich (vorerst erledigt...dachte ich).
Meine alte Kfz-Versicherung war zu diesem Zeitpunk bis heute ungekündigt.
Mitte Februar, also ca. 1/4 Jahr nach der Vertragsaufhebung wurde die Zulassungsbehörde von der Versicherung darüber informiert, dass mein betr. Fahrzeug nicht mehr versichert sei. Daraufhin wurde mein PKW mit sofortiger Wirkung stillgesetzt (Bearbeitungsgebür €35.-).
Bis das Fahrverbot wieder aufgehoben werden konnte, vergingen leider ein paar Tage. Mein Widerspruch wurde vom Landratsamt abgelehnt und kostete zusätzlich ca. 40.-Euro.
Nun frage ich mich, ob das alles mit rechten Digen zugegangen ist ?! Neben dem Fahrverbot kommen auch noch erhebliche Bearbeitungs-u/o Strafgebühren hinzu, was die Sache noch verschärft.
Hat jemand zu einem solchen Vorgang eine Meinung, Erfahrung etc.?
Viele Grüße
iglo
Kfz-Versicherung mit online-Abschluss widerrufen
-
-
Hallo,
das ist recht einfach. Der neue Versicherer hat dem Landratsamt eine neuen Versicherungsbestätigung geschickt, mit der die Alte hinfällig wurde. Durch den Widerruf wurde diese ebenfalls widerrufen und sie haben keine neuen Versicherungsbestätigung eingereicht. Somit handelte das Amt korrekt.
Wer außer ihnen hat hier den Fehler gemacht?
Grüße
CM -
Guten Morgen und danke für die Antwort.
Das die Zulassungstelle wahrscheinlich richtig gehandelt hat möchte ich mal dahinstellen. Mir geht es aktuell mehr um die Frage hat die neue Versicherung korrekt gehandelt, indem sie trotz erfolgtem + bestätigtem Widerruf 1/4 Jahr später die Mitteilung an die Zulassungsstelle absetzte, dass mein Fahrzeug nun nicht mehr bei ihnen versichert ist, was dann zur Stillsetzung des Fahrzeugs führte. Der Widerruf erfolgte bereits Ende 2015.
Man bedenke, die Versicherung dürfte mich spätestens ab 01.01.2016 gar nicht mehr auf dem Schirm haben, warum ging die Meldung an die Zulassungsstelle also erst 6 Wochen später raus, also Mitte Februar ? Theoretisch hätte ein Versicherungsschutz in dieser Zeit 01.01.15-18.02.15 gar nicht existiert. Gibt es diesbezüglich keine Vorschriften, wie sich in solchen Fällen eine neue Vesicherung verhalten muß ?
Im übrigen bin ich als UNGEÜBTER in solchen Sachen davon ausgegangen, dass ich mich nach der Vertragsauflösung nicht mehr weiter kümmern mußte, da die alte Versicherung nach wie vor ungekündigt war und der neue Versicherer mir mitteilte, dass er die Vertragsauflösung zum 01.01.16 an die Zulassungsstelle weitergeben würde.
Was also spricht dagegen ?
Grüße iglo -
Cassiesmann hat Alles gesagt. Die neue schickte eine VBÜ zur Zulassungsstelle, dann der Widerruf. Jetzt hätte höchstens die Versicherung bei der Sie widerrufen haben, Ihnen sagen können dass die alte nochmals eine VBÜ zur Zulassungsstelle (wegen Weiterversicherung) schicken muss. Aber dazu ist sie natürlich nicht verpflichtet. Es kann immer nur eine, uns zwar die aktuelle VB gültig sein.
-
Im übrigen bin ich als UNGEÜBTER in solchen Sachen davon ausgegangen
...
Wollte im letzten Jahr Ende November im Internet für eine Kfz-Versicherung ein Angebot anfordern
Das sind die Gefahren der Digitalisierung, dass jeder glaubt, man kann alles ohne Menschen und Beratung machen. Soll kein Vorwurf sein, sondern nur eine Feststellung.
Unter uns, seien Sie froh, dass Sie keinen Schaden in der Zeit hatten und nur die 40€ beim Landratsamt selber tragen mussten.
Selbst wenn der neue Versicherer die VB früher widerrufen hätte, hätte am 01.01. keine andere VB vorgelegen. Von daher wäre das Ergebnis das selbe gewesen oder?
-
Guten Abend,
anhand der einseitigen Antworten auf meine Proplemeschilderung zugunsten der Versicherungsgesellschaften, erwarte ich keine weiteren Hilfestellungen mehr in diesem Forum und melde mich deshalb wieder ab.
mfg iglo45 -
Guten Abend,
anhand der einseitigen Antworten auf meine Proplemeschilderung zugunsten der Versicherungsgesellschaften, erwarte ich keine weiteren Hilfestellungen mehr in diesem Forum und melde mich deshalb wieder ab.
mfg iglo45Auch das ist eine Art mit einer unliebsamen Antwort umzugehen.
-
Guten Abend,
anhand der einseitigen Antworten auf meine Proplemeschilderung zugunsten der Versicherungsgesellschaften, erwarte ich keine weiteren Hilfestellungen mehr in diesem Forum und melde mich deshalb wieder ab.
mfg iglo45Das ist auch besser so !
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!