ich habe ein kumpel ein wagen verkauft. im vertrag ist vorgesehen das die versicherung nur bis ende des Qutals läuft und bis dahin umzumelden hat. er überzog die frist um 12 tage. am 11. tag hat ein dritter den wagen touchiert. so das ein lackschaden vorhanden war. es wurde alles korekt der versicherung gemeldet und die sagten das es über mich abgewickelt wird, da ich zum zeitpunkt des unfalls halter war. also die schadenssumme an mich geht. mein kumpel möchte den wagen nicht reparieren lassen, aber er möchte das geld von der versicherung.
hat er ein recht darauf???
schadensregulierung nach pkw verkauf
-
-
Hallo, im Prinzip ja, denn ist ja sein Eigentum, das beschädigt wurde. Andererseits war er vertragsbrüchig, ist 11 Tage unversichert rumgefahren. Ihr solltet Euch einigen. Ich würde ihm die Prämie für 3 Monate abziehen.
Viel Glück
Barmer
-
er fuhr aber auf mein risiko in der versicherung. hätte er ein bums gebaut, wäre meine schadensklasse gestiegen.
mich interessiert eigendlich nur wie das gesetz es sieht. er hätte ja den schaden reparieren lassen können. -
Zitat
mich interessiert eigendlich nur wie das gesetz es sieht
Gemäß §122 VVG (Versicherungsvertrags-Gesetz) - Veräußerung der von der (Pflicht-)Versicherung erfassten Sache sind die §§ 95-98 VVG entsprechend anzuwenden.
Insofern geht der Versicherungsvertrag also mit sämtlichen Rechten und Pflichten auf den Käufer des PKW über. Daher hat der Käufer des PKW auch Anspruch auf Leistung aus dem Versicherungsvertrag.
Der Versicherer muss jedoch erst dann gegenüber dem Käufer des PKW leisten, sobald er über den Verkauf benachrichtigt wurde. Den Verkauf mit Name und Anschrift des Käufers zu melden, ist jedoch Sache des Verkäufers. Unterbleibt die Meldung und der Verkäufer streicht nun die Versicherungsleistung ein, könnte eine ungerechtfertigte Bereicherung vorliegen.
Zitatim vertrag ist vorgesehen das die versicherung nur bis ende des Qutals läuft und bis dahin umzumelden hat. er überzog die frist um 12 tage.
Das wird den Versicherer nicht interessieren. Der Käufer kann den Versicherungsvertrag nur mit sofortiger Wirkung oder aber zum Ende der laufenden Periode (meist ist das der 31.12.) kündigen, und nicht quartalsweise. Darüber hinaus erlischt das Kündigungsrecht, wenn der Käufer nicht innerhalb eines Monats ab Kauf auch tatsächlich kündigt.
Seinen Kündigungswillen drückt der Käufer im Falle eines PKW-Kaufs meistens durch Ummeldung des Fahrzeuges und Vorlage einer eVB eines anderen Versicherers aus.
Zitathätte er ein bums gebaut, wäre meine schadensklasse gestiegen.
Auch aus diesem Grund sollte man den Verkauf seines Fahrzeuges sofort an den Versicherer melden.
Zitathat er ein recht darauf???
Ja.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!