Bei meinem Versicherer wird abgefragt, ob der Versicherungsnehmer "natürliche Person bzw. Privatperson" oder "juristische Person bzw. Firma" ist. Eine spezielle Definition habe ich in den Versicherungsbedingungen nicht gefunden.
Wie wird hier ein Freiberufler (zB Arzt, Architekt, Rechtsanwalt, Notar etc) eingestuft? Eine "Firma" hat der Freiberufler nicht, er ist ja kein Kaufmann. Auch juristische Person passt da grds. nicht, solange nicht zB eine Rechtsanwalts-GmbH oder dergleichen betroffen ist. Bleibt man also weiterhin als natürliche Person eingestuft?
Danke!
B.