Hallo allerseits,
zwar ist es zunehmend üblich, dass Versicherer ihr Sonderkündigungsrecht nach Schadensfall einschränken (etwa Sonderkündigung erst nach zwei oder drei Schadensfällen in zwölf Monaten möglich). Aber das nützt ja nicht allzu viel, wenn das ordentliche Kündigungsrecht zum Ablauf des Versicherungsjahres auch für den Versicherer uneingeschränkt weiter besteht. Der Versicherer muss ja mit seiner Kündigung nur ein paar Monate warten, bis das Versicherungsjahr rum ist... Gibt es mittlerweile Rechtsschutzversicherer, die auch hier zugunsten des Versicherten verzichten oder Einschränkungen vornehmen (z.B. auch ordentliche Kündigung nur nach x Schadensfällen pro Jahr)?
Bin gespannt
Tillmann