Hallo Fabio,
Meine RS-Versicherung lehnt die Kosten für eine anwaltliche Beratung ab, weil der Versicherungsfall nicht eingetreten ist.
Hier stellt sich die Frage, was ist ein Versicherungsfall?
Beispiele:
Bei einer vorgesehenen Adoption soll eine Beratung Klarheit bringen, wie vorzugehen ist. Wann tritt denn hier der Versicherungsfall ein? Nach Ablehnung des Antrages beim Familiengericht?
Die RS handelt hier richtig - der Versicherungsfall ist erst nach Ablehnung des Antrages eingetreten. Schauen Sie mal in die Leistungen, evtl. haben Sie hier die Leistungsart "Beratungsrechtsschutz im Familienrecht" o.ä. versichert. Über diese Leistungsart würden Sie hier dann jedoch eine Deckung erhalten. Gut denkbar das der Versicherer Sie aber nicht von sich aus darauf aufmerksam macht - schließlich treiben solche aus VR-Sicht "unnötigen" RA-Besuche die Schadenquote nach oben.
Zweiter Fall, es droht eine Kündigung des Arbeitsverhältnis, ist denn da der Versicherungsfall eingetreten oder muss erst das Arbeitsverhältnis gekündigt sein?
Eine drohende Kündigung ist kein Versicherungsfall - geht aber eine Abmahnung voraus ist die "Abwehr" der Abmahnung jedoch als Versicherungsfall zu sehen.
Ansonsten tritt der Versicherungsfall erst mit Ausspruch der Kündigung eingetreten.
MfG
Fabio06
Viele Grüße