Hallo,
ich habe mal eine Frage: Angenommen ein Rohrreinigungsfirma beschädigt bei Fräsarbeiten die Abflussrohre und verursacht einen Wasserschaden.
Die Firma möchte den Schaden und das Loch des Abflussrohres nicht bezahlen, so dass wohl ein Gericht eingeschaltet werden muss.
Welcher Bereich deckt die oben angeführte Fall?
Ist das eine Dienstleistung und eine Schadensersatzklage, also in Summe im Privatrecht? Oder geht das über die Wohnungs- und Mieterrechtsschutz für Eigenheim?
Danke schon mal für eure Hilfe