Hallo Leute!
Weiß jemand von euch, ob eine Kreditabsicherung greift, wenn der Tod durch Drogenkonsum (Alkohol) herbeigeführt wurde?
Der Tod war, lt. Arztbericht, nicht absehbar und lt. letzer Untersuchung auch nicht akut.
Zahlt die RSV bei Tod durch Drogenkonsum?
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Hallo,
dazu sollten Sie die Bedingungen der Restschuldversicherung befragen. Die Frage lässt sich ansonsten nicht beantworten.
Grüße
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Die steht uns leider nicht zur Verfügung. Die Versicherung ist von FidesSecur...
Dann muss ich wohl das Schreiben von denen abwarten.
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Hallo,
die Bedingungen sollten bei Vertragsabschluss ausgehändigt worden sein.
FidesSecur ist der Makler/Vermittler, nicht der Versicherer, von daher kommt man auch im Netz nicht an die Bedingungen. Für eine deutsche Lebenversicherung wäre ein Leistungsausschluss wegen Drogenkonsums ungewöhnlich, aber wer weiss, woher FedesSecur den Versicherungsschutz hat.
Viel Glück
Barmer
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Aaaahhh, das ist aber ein Gemauschel!
Die Unterlagen stehen uns nicht zur Verfügung, da nicht auffindbar (Versicherung betrifft einen Dritten).
Die RSV wurde bei der KFZ-Finanzierung (Renault Bank) abgeschlossen.Haben wir dann ausschließlich Kontakt mit FidesSecur oder wird sich die eigentliche Versicherung auch mit uns in Verbindung setzen? Und wenn es letztendlich zu einem Rechtsstreit kommt, ist FidesSecur Ansprechpartner?
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Ohne die Dokumente zu kennen, können wir das nicht beantworten. Und was meinen Sie mit "Gemauschel"
Vertragspartner sind zum Einen der Versicherer, zum anderen ? (entweder die finanzierende Bank oder die versicherte Person). Der Vertragspartner könnte aber auch Assekuradeur sein.
Da wir das alles nicht wissen, können wir die Anfrage auch nicht beantworten. Sollte Ihnen eine Police vorliegen, dann erhalten Sie durch einen Blick in die Police eine Antwort auf die vorgenannten Fragen und wissen dann auch, mit wem Sie es im Streitfall zu tun haben.
Welches wirtschafltiche Interesse haben Sie an der Absicherung? Waren Sie Bürge? In welcher persönlichen Beziehung standen Sie zum Verstorbenen? Ohne diese Informationen wissen wir überhaupt nicht, können auch nicht erahnen, wer sich mit wem wann und warum in Verbindung setzen sollte.
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Der Verstorbene ist mein Vater und ich bin einer von 3 erbberechtigten Personen.
Mir geht es in allererster Linie darum, dass wir die Raten nicht weiter bedienen müssen und im besten Fall zahlt die RSV die restlichen Beiträge und der Wagen fließt in die Erbmasse mit ein.
Wie gesagt, der Vertrag liegt uns nicht vor und wird auch nicht gefunden. Ich dachte nur, dass es vielleicht Erfahrungswerte bzgl. der Renault Bank und der RSV gibt.Aber ich danke erstmal für die Ihre Mühen!
Wir werden wohl erst einmal die Reaktion von FidesSecur abwarten müssen. -
Nun, das erleichtert doch eine Antwort ungemein.
Als Erbberchtigte Person erhalten Sie einen Erbschein. Teilen Sie als Erbengemeinschaft unter Vorlage des Erbscheins dem Vertragspartner mit, das Sie erbberechtigt sind. Sie haben dann, je nach Vertragsgestaltung, möglicherweise ein Anrecht auf Einblick in die Unterlagen und man wird mit Ihnen korrespondieren.
Wenn Sie den Vertragspartner nicht kennen, fragen Sie die finanzierende Bank. Die wirds wissen. Aber auch hier müsste sich die Erbengemeinschaft als berechtigt ausweisen, unter Vorlage des Erbscheins.
Zu FidesSecur: Wenn dieser nur Vermittler war, haben Sie hiermit wenig zu tun. Wenns ein Assekuradeur ist, dann schon eher. Erst mal abwarten, was die Recherche bringt.
Welche Folgen es hat, das Erbe anzutreten oder auszuschlagen, das besprechen Sie bitte mit einem Anwalt, hierüber dürfen wir uns nicht äußern
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So, nun haben wir die Antwort von FidesSecur. Und natürlich zahlen die nicht. Nahezu keine Begründung; einfach nur einen Dreizeiler "hingeklatsch". Unmögliche Art von denen...
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Hallo,
wie lautet denn die Begründung?
Gruß
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Zitat
Und natürlich zahlen die nicht
Bei allem Verständnis für Eure Situation und wie ärgerlich das auch sein mag. Aber was heißt "natürlich"?
Auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen: Ich bin kein Freund so mancher Leistungsabteilung (das haben so manche Versicherungsnehmer nicht verdient); genauso wenig mag ich pauschale Verunglimpfungen (denn das haben so einige Versicherer nicht verdient!!) .
Leider lässt Du uns ja im Unklaren über den Inhalt der Leistungsablehnung:
ZitatNahezu keine Begründung
Was heißt das? Begründung ja oder nein ist ausschließlich digital zu verstehen.... das Licht ist ein bisschen an.. hä? Entweder gabs eine Begründung (die interessiert uns dann brennend!!) oder aber nicht. Nahezu keine Begründung klingt wie "ein bisschen tot". Geht nicht. auch nicht "ein bisschen schwanger"...
Bitte zitiere den 3-Zeiler. Dann sind wir alle schlauer.
Danke.
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FidesSecur beruft sich auf deren Versicherungsbedingungen, in denen sie nach §3 Tod durch Drogenkonsum die Leistung ausschließen.
Unser Vater starb zwar an einer Leberzirrhose, eine Lebensgefährdung war aber zu keiner Zeit zu erkennen (lt. Arztbericht). Er war auch kein Trinker (kein Schnaps, Wein,...)
Im Nachhinein hätten wir ihn sicherlich obduzieren lassen sollen um die exakte Todesursache feststellen zu lassen... -
Nun, damit ist unsere Möglichkeit hier ausgeschöpft. Weitere Hilfe setzt Einblick in die Unterlagen voraus.
Der VR lehnt mit Hinweis auf Ausschlüsse ab. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass Eure Möglichkeiten damit ausgeschöpft sind.
Lasst den Fall juristisch prüfen. Ob der Zusammenhang zwischen dem bedingungsgemäßen Ausschluss und dem Todesfall adäquat kausal besteht, wer weiß. Können wir von hier nicht sagen. Aber selbst, wenn es augenscheinlich erst einmal so sein sollte, die Gerichtsbarkeit hat so manches mal schon andere Ansichten vertreten. Also: Lasst es prüfen! (Fachanwalt für Versicherungsrecht)
Davon unbenommen: Ob die Kosten dafür eine Rechtsschutzversicherung trägt, ist eine andere Sache.
ZitatUnser Vater starb zwar an einer Leberzirrhose, eine Lebensgefährdung war aber zu keiner Zeit zu erkennen (lt. Arztbericht).
Naja, die Aussage ist in sich widersprüchlich, das sollte Euch aber dennoch nicht von weiteren Schritten (der Prüfung durch einen Juristen) abhalten.
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Trotzdem danke für eure Zeit hier zu antworten.
Ich habe mir vom Arzt noch eine schriftliche Bestätigung geholt, dass der Tod nicht in Zusammenhang mit Alkoholmissbrauch steht. Hilft bestimmt... einen Termin beim Anwalt haben wir nächste Woche.
Hoffen wir das Beste. -
Ohne Einsicht in die Unterlagen ist mehr leider nicht möglich.
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