In meinem Beratungsprotoll steht folgender Satz:
Darlehensabsicherung gegen Tod
Stirbt die versicherte Person während der Dauer des
Versicherungsschutzes, besteht die Versicherungsleistung aus der Summe der am
Todesdatum ausstehenden Darlehensraten der versicherten Person gegenüber dem
Versicherungsnehmer einschließlich einer eventuell vereinbaren Schlußrate.
Bedeutet das, daß bei Tod die Erben auf der Restdarlehenssumme sitzen bleiben und diese zu zahlen haben, oder bedeutet es genau daß, daß ich für diesen Fall, falls mir was zustoßen würde, ich versichert bin, und die Restsumme der Autofinanzierung dann die Versicherung durch den Schutz übernimmt?