Hallo, mein Schwager ist im Nov. 2011 plötzlich verstorben. Er hinterlässt keine Familie, nur seine Mutter und seinen Bruder. Er hatte einen Auto-Kredit mit einer dazugehörenden Ratenschutzversicherung. Weder seine Mutter noch sein Bruder wollten das Auto übernehmen und teilten das der Bank auch mit. Nach langer Bearbeitungszeit zahlte im März 2012 die Ratenschutzversicherung.
Jetzt haben wir noch mal Post bekommen, dass Verzugschäden aufgetreten sind, weil die Raten nicht pünktlich gezahlt worden in Höhe von 169 Euro. Uns kommt diese Summe sehr hoch vor. Zumal meine Schwiegermutter nach einer Bearbeitungszeit der Bank, erst Ende Januar 2012 aufgefordert worde die Raten zu übernehmen, mit der ersten Raten am 01.02.2012. Kann denn die Bank die Verzugschäden wirklich frei festlegen oder gibt es da rechtliche Vorgaben? Die Raten wären jeden Monat 129,00 Euro gewesen. Darüber hinaus hat meine Schwiegermutter der Bank sofort mitgeteilt, dass sie finanziell nicht in der Lage ist die Raten zu übernehmen.
Danke für Eure Hilfe.
nina
Auto-Kredit
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Hallo
Nachfrage 1: "Weder seine Mutter noch sein Bruder wollten das Auto übernehmen und teilten das der Bank auch mit."
a) Verstehe ich das richtig, es wurde "... nur der Bank mitgeteilt, dass wir das Auto nicht wollen." Es wurde also NICHT auf das Erbe insgesamt verzichtet?
Ferner steht: "Wir haben nochmal Post bekommen... "
Nachfrage 2: "Wer ist wir?"
b) An wen ist die Forderung genau gerichtet ? Der Schwager ? Kann nicht sein, denn der lebt ja nicht mehr. Mutter, Bruder ... ?
MfG
Framal -
Hallo,
also mein Mann hat das Erbe ausgeschlagen. Meine Schwiegermutter nicht, allerdings gab es in diesem Sinne nichts zu erben, bis auf das Auto. Es ging mehr darum die Wohnung aufzulösen und das Konto. Alle möglichen Dinge wie Zeitungsabo und Handyvertrag zu kündigen und alles Mögliche bei Ämtern zu regeln. Wenn meine Schwiegermutter das Erbe komplett ausgeschlossen hätte, dann hätte sie all diese Dinge nicht regeln können und das war ihr schon sehr wichtig. Mein Schwager verstarb mit 49 plötzlich und unerwartet und hatte nichts diesbezüglich geregelt. Er hatte auch keine Familie. Die Kosten für Beerdigung, Wohnungsauflösung und Renovierung werden kaum durch den zu erwartenen Verkauf des Autos gedeckt.
Die Bank fragte meine Schwiegermutter, ob sie das Auto ( sprich den Kredit) übernehmen will und forderte sie und meine Mann auf sich diesbezüglich zu entscheiden. Sie teilten der Bank mit, dass keiner der Beiden den Kredit möchte und es nur darum geht, das der Kredit durch die Ratenschutzversicherung getilgt wird, was ja auch Anfang März passierte. Da mein Schwager ja gegen keine der vereinbarten Versicherungsbedingungen verstossen hatte ( Suizid, Vorerkrankung usw) ging sie mit Recht davon aus, das die Versicherung zahlt. Jetzt hat die Versicherung die Ratensumme mit Zinsen übernommen. Aber der Bank reicht das nicht. Mitte Februar bekam meine Schwiegermutter Post, dass sie Ausstände von 2 Raten hat und einen Verzugsschaden in Höhe von 19,90 Euro. Sie teilte der Bank mit, dass sie mit knapp 600 Euro Altersrente nicht in der Lage ist die Raten zu übernehmen. Und dann kam vor ein paar Tagen der nächste Brief, das die Versicherung gezahlt hat und das es jetzt 169,71 Euro Verzugsschäden sind. Wie kann die Summe in so kurzer Zeit so rasch anwachsen? Die Forderungen sind jeweils an die Erben meines Schwagers gerichtet, mit der Adresse meiner Schwiegermutter.
mfg nina -
Hallo nina123,
leider kann ich Dir konkret nicht weiterhelfen.
Ich verstehe das bisher so: Dein Schwager hatte mit der abgeschlossenen Versicherung einen Vertrag, welcher vermutlich besagt, dass im Todesfall das Darlehen abgelöst wird. Das hätte somit per November 2011 erfolgen müssen. Dieser Vertrag existierte zwischen der Versicherung und Deinem Schwager und sollte daher absolut unabhängig von der Erbfolge sein. Mir erschließt sich einfach nicht, warum da ausgerechnet die Bank bei Euch anfragt, wer die Autofinanzierung weiter führen möchte. Diese Autofinanzierung sollte doch da schon durch die Ratenschutzversicherung abgelöst werden und nicht durch Euch.
Zum Vergleich: Ich hatte so einen Fall in meinem Kundenkreis. Das Autohaus hatte den Kreditvertrag und die Versicherung gemacht. Es wurde die Sterbeurkunde zum Autohaus geschickt und das KfZ wurde ausgelöst. Das haben Autohaus und Versicherer untereinander geklärt.Sorry, Dein Fall ist dann wohl eher eine Frage, die man unter Beibringung aller Unterlagen, einem Anwalt vorlegen sollte.
MfG
Framal
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