Gibt es eine einheitliche Rechenvorschrift für die Bestimmung von Bewertungszahlen oder macht das jede Bausparkasse "nach Art des Hauses"?
Wie sollte z. B. das am Bewertungsstichtag vorhandene Bausparguthaben berechnet werden (Zinstage, Zinsverrechnung /Zinseszinsen?)?
Die von meiner Kasse ermittelten Werte kann ich nicht nachvollziehen.
Grüße,
M. W.
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