Folgendes Problem. Wir haben selbst einen Hund (bestehende Hundehaftpflichtversicherung). Kürzlich hatten wir Besuch und unsere Freunde brachten ihren eigenen Hund mit in unsere Wohnung. Nun kam es zu einem minimalen Gerangel unter den Hunden, worauf unser Besuch (also das Herrchen) einschritt. Der Hund unseres Besuchs sprang daraufhin sein Herrchen an, und unser Freund verlor das Gleichgewicht und fiel gegen unseren sehr teuren 1,5 Jahre alten Flatscreen Fernseher, der daraufhin zu Bruch ging.
Unser Freund wandte sich an seinen Versicherungsvertreter und fragte, ob er den Schaden über seine Privathaftpflicht oder die Hundehaftpflicht abwickeln soll. Der Versicherungsvertreter empfahl die Hundehaftpflicht.
Heute fand ich ein Schreiben dieser Versicherung im Briefkasten mit dem Bescheid, dass nur 50% Entschädigung gezahlt werden, weil eine Mithaftung aufgrund der von unserem eigenen Tier ausgehenden Haftung vorläge (Gefährdungshaftung).
Außerdem finde ich die Restwertberechnung sehr fragwürdig. Der zerstörte Fernseher hatte 3.000 Euro gekostet, der ersatzweise angeschaffte TV "nur" 2.000 Euro. Bei der Restwertberechnung wurden aber 30% (für die 1,5 Jahre) vom Kaufpreis des Ersatzgerätes abgezogen, nicht vom zerstörten Gerät. Das würde ja im übertragenen Sinne bedeuten, wenn ich einen absoluten Billigfernseher für 300 Euro als Ersatz gekauft hätte, dann hätte die Versicherungsgesellschaft diesen billigen Preis für die Restwertberechnung zu Grunde gelegt. Das kann doch unmöglich korrekt sein, oder?
Fazit: Ich habe einen Schaden in Höhe von 3.000 Euro erlitten und erhalte nun gerade einmal 700 Euro Entschädigung (Ersatz-TV minus 30% minus 50%). Das kann doch wohl nicht sein! Hätte der Versicherungsvertreter die Privathaftpflicht empfohlen, wäre keine Rede von 50% Mithaftung gewesen.
Nun meine konkreten Fragen hierzu:
- Ist die Restwertberechnung basierend auf dem günstigeren Ersatzgerät korrekt?
- Kann sich die Versicherung auf die 50% Mithaftungsklausel berufen?
- Welche (rechtlichen) Möglichkeiten habe ich nun noch? Könnte die Privathaftpflicht unseres Freundes die Differenz begleichen?
Der Entschädigungsbetrag wurde bereits von der Versicherung auf mein Konto überwiesen. Muss ich das umgehend zurückbuchen lassen, wenn ich dem Bescheid widerspreche?
Vielen Dank schon einmal im Voraus!
Gruß
T-Freak