Hallo Zusammen,
kürzlich spach mich eine Bekannte an, die einen großen Rüden hat, der nicht immer so ganz grade drauf ist. Sie sagte mir, sie hätte für ihn eine Haftpflicht und zusätzlich noch eine Tier-Rechtsschutz.
Meine Meinung war immer, die Hundehaftpflicht bezahlt immer bei Schäden, die vom eigenen Hund ausgehen. Mir hatte man erklärt, dass hier keine Schuldfrage zugrunde gelegt wird, sondern entstandener Schaden reguliert wird.
Wozu dann aber zusätzlich die Rechtsschutz? Wenn eine Schuldfrage ohnehin nicht im Raum steht?