Welch seltsame Blüten die Versicherungs-"Wirtschaft" doch manchesmal austreiben lässt... tststs... Zunächst einmal sei gesagt, dass es nichts gibt, was es nicht gibt. Insbesondere nicht in der Versicherungswirtschaft.
Um dem Rätsel auf den Grund zu gehen:
Mir hatte man erklärt, dass hier keine Schuldfrage zugrunde gelegt wird, sondern entstandener Schaden reguliert wird.
Bei der Tierhaltung und der daraus resultierenden gesetzlichen Pflicht zur Haftung unterscheidet der Gesetzgeber zwischen:
a) Luxustieren und
b) Nutztieren.
Ihre Aussage, unabhängig einer Schuld haften zu müssen, bezieht sich auf Luxustiere. Der Maßstab, ob ein Luxustier ein solches ist, bezieht sich nicht auf den (*hüstel*) materiellen Wert des Tieres, sondern ausschließlich auf den Zweck der Verwendung.
Ein Luxustier wird ausschließlich zum Zwecke des Wohlstandes, sprich persönliches Vergnügen, man mag es einfach zu haben, geführt, während ein Nutztier immer einen Zweck erfüllt (sei es die Zucht, um damit Teile des Lebensunterhaltes zu erwirtschaften, oder das Leben signifikant zu erleichern, z.B. bei einem Blindenhund).
Während der Luxus-Tierhalter haftet, sobald sein Tier an einem Schaden beteiligt ist (das nennt man Haftung aus Gefährdung, das ist das, was Sie beschrieben haben), so muss bei einem Schaden, den ein Nutztier verursacht, ein Verschulden beim Tierhalter liegen.
Insofern ist Ihre Aussage richtig: hält man aus rein vergnüglichem Genuss heraus ein Tier, handelt es sich um ein Luxus-Tier, und somit wird "keine Schuldfrage zugrunde" gelegt, man haftet einfach, wenn das Tier einen Schaden verursacht hat.
Um Schadenersatzansprüche abzuwehren oder durch eine Versicherung bezahlen zu lassen, benötigen Sie eine Tier-Halter-Haftpflichtversicherung. Eine Rechtsschutz-Versicherung wäre hier fehl am Platz, weil eben die Rechtsschutz eine Abwehr unbegründeter Ansprüche ausschließt, weil eben diese Abwehr Gegenstand einer Haftpflichtversicherung ist.
(Anmerkung: Das Risiko aus dem Halten zahmer Haustiere, wozu der Hund eben leider NICHT zählt, ist in der "stinknormalen" privaten Haftpflichtversicherung bereits versichert.)
Eine Rechtsschutzversicherung benötigen Sie jedoch, wenn Sie Ihre Ansprüche gegen jemand anderes durchsetzen wollen. Oder es eben NCIHT um Schadenersatz geht (in dem Pfiffi etwas angestellt hat), sondern jemand Ihnen die Hundehaltung verbieten will oder ähnliches.
Hier spielt (abgesehen von der Tierzüchtung) die Tierhaltung jedoch keine Rolle, da diese entweder aus privaten oder aber aus gewerblichen Zwecken erfolgt. Solche Streitigkeiten sind im Rahmen einer privaten / gewerblichen Rechtsschutzversicherung bereits abgedeckt.
Sollte Ihre Bekannte also keine Züchterin sein oder mit Tieren handeln oder explzit auf andere Art und Weise Geld mit Tieren verdienen, so gibt es keinen ersichtlichen Grund für ein solches Produkt.
Will jemand meinen Hund aus meiner Wohnung verbannen, so wird meine Wohnungs- und Grundstück-Rechtsschutz angesprochen. Hat mein Tier etwas angestellt, kümmert sich die Tierhalter-Haftpflicht darum. Hat man mein Tier beschädigt, sodass ich Schadenersatz verlange, fällt das unter den privaten Rechtsschutz. Will die Ordnungsbehörde mir die Tierzucht verbieten, brauche ich eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung.
Zwar ist insbesondere das Produkt Rechtsschutz nicht gerade "einfach" zu handhaben, aber dennoch fällt mir derzeit kein Grund für ein spezielles Produkt ein, dass sich um rechtliche Belange, die in der Haltung eines Tieres, insbesondere eines Luxustieres, liegen, kümmert.
Vielleicht werden wir schlauer, wenn Sie sich das Verkaufsprospekt anschauen und die Bekannte einmal fragen, was sie meint, abgeschlossen zu haben. Wahrscheinlich wird es jedenfalls keine Rechtsschutzversicherung sein.