Hallo,
Deine Ausführungen deuten darauf hin, dass der Autofahrer seinen Unfall-Schaden zunächst von seiner eigenen KFZ-Vollkasko-Versicherung als Vorleistung regulieren lässt. Dies ist üblich, da sich die Schadenregulierung über Haftpflicht hinziehen kann, bis alle Details geklärt sind und die rechtliche Schuldfrage feststeht.
Der Autofahrer kann somit seinen Schaden beheben lassen und rechnet zunächst über seine Vollkasko ab. Dabei bleibt selbstverständlich die Selbstbeteiligung, die der Autofahrer mit seiner Versicherung vereinbart hat, übrig. Das gleiche gilt für eventuelle Kosten eines Leihwagens sowie Wertverlust. Auch diese Kosten bekommt er von seiner Kasko-Versicherung nicht ersetzt.
Letztlich übernimmt Deine Haftpflichtversicherung sämtliche Kosten, die Du - Deine Schuld vorausgesetzt - in diesem Zusammenhang zu leisten hast. Wichtig zu wissen ist, dass hierbei geprüft wird, was Du alles zu bezahlen hast. Sind hier Forderungen aufgelistet, auf die der Autofahrer keinen Anspruch hat, wehrt Deine Haftpflicht diese auch für Dich ab.
Den Anspruch, den der Autofahrer an Dich stellt, leitest Du einfach Deiner Versicherung weiter. Die befassen sich damit. Berechtigte Ansprüche werden erstattet, unberechtigte oder zu hohe Ansprüche abgewehrt.
Es bleibt abzuwarten, ob Du tatsächlich Schuld an dem Unfall hast. Es kann durchaus sein, dass es für den Laien so aussieht, der Verkehrsjurist hier aber zu anderen Ergebnissen kommt. Denkbar wäre auch, dass den Autofahrer eine Teilschuld trifft, oder aber, dass die Betriebsgefahr des Autos in diesem Fall höher zu werten ist. In den Fällen könntest Du Deine Ansprüche noch beim Autofahrer geltend machen.