Ich hoffe es kann mir zu folgenden Fall jemand weiterhelfen:
A giest während des 14 tägigen Urlaubes von B dessen Blumen in seinem Haus.
An einem der Urlaubstage ist ein Installateur im Haus von B und führt eine zuvor vereinbarte Arbeit aus bei welcher der Hauptwasserhan abgedreht werden musste.
A wollte zur selben Zeit Blumen giesen und hierfür die Gießkanne befüllen, öffnete einen Wasserhan (es handelt sich hierbei um einen extra Wasseranschluss wie zb für eine Waschmaschine) im Badezimmer des 1 Stockes und merkte kurz darauf das ja der Hauptwasserhan abgedreht ist und kein Wasser kommen konnte und beendete folglich sein Vorhaben und widmete sich einer anderen Sache.
Nach abgeschlossener Arbeit öffnete der Installateur wieder den Hauptwasserhan und verlies mit A das Haus.
Leider vergas A den zuvor geöffneten Wasserhahn wieder zu schliesen und so konnte Wasser ungehindert über viele viele Stunden auslaufen.
Frage: Übernimmt die Privathaftpflichtversicherung von A den Schaden wenn die Gebäudeversicherung regressiert?
Danke im Voraus!