Guten Tag!
Ich habe eine Frage ob eine Haftpflicht Versicherung mit einer Forderungsausfallabsicherung bei einem solchen Fall greifen würde:
Es wird ein KFZ von einem Händler mit privater Haftung gekauft.
Nach dem Kauf stellt sich raus, dass der Kilometerstand gefälscht und Anzahl der Vorbesitzer verkehrt war (Nachweis das es der Händler war gibt es nicht).
Ein Gericht bestätigt, dass der Vertrag Rückabgewickelt werden muss.
Der Händler meldet jedoch Privatinsolvenz an und kommt für keine Forderung auf.
Würde bei sowas meine Forderungsausfallversicherung greifen?
Es trifft den Händler unerwartet, da er nach eigener Aussage nichts von dem KM-Stand und Anzahl der Vorbesitzer wusste.
Wenn ich es richtig verstanden habe greift die Forderungsausfallabsicherung nur, wenn eine nicht vorhandene Haftpflichtversicherung der Gegenseite greifen würde.
Vielen Dank!
A. Jodokus