Hall liebes Forum,
ich habe eine Frage zur Schadenregulierung an einer angemieteten Sache.
Beispiel:
Mit einer Firma X schließe ich einen auf unbestimmte Zeit geschlossenen Mietvertrag über die Nutzung eines Fernsehers. Für diese Nutzung hinterlege ich bei der Firma eine Mietsicherheit in Höhe von 1.000,00 Euro. Das Eigentum verbleibt bei der Firma, der Besitz liegt bei mir.
Zum Hintergrund: Diese Mietsicherheit verbraucht sich innerhalb der unbestimmten Nutzungszeit, jedoch nach einer bestimmten Staffelung. Demnach könnte man hierbei auch von einem Nutzungsentgelt sprechen. Sollte ich den Fernseher zurückgeben wollen, erhalte ich den Teil des Geldes zurück, welcher noch nicht mit der Nutzungsdauer verrechnet wurde. Bei dem obigen Beispiel wäre die Mietsicherheit nach 1 Jahr aufgebraucht.
Zur Info: Das Gerät geht auch nach Aufbrauch der Mietsicherheit nicht in mein Eigentum über.
Nun zur eigentlichen Frage:
Sofern ein Dritter das Gerät beschädigt, könnte man einen Haftpflichtschaden geltend machen.
1. Wer ist hier anspruchsberechtigt? Der Eigentümer, in dem Fall Firma X oder der Besitzer, in dem Fall meine Wenigkeit?
Grund der Fragestellung:
Ich habe nicht vor, das Gerät der Firma zurückzugeben und die Firma hat auch nicht vor, das Gerät zurückzufordern. Demnach könnte ich das Gerät bis an mein Lebensende benutzen, erhalte jedoch nie das Eigentum an der Sache. Sofern die Firma das Gerät doch zurückfordert, geht das Gerät laut den AGB´s sofort in mein Eigentum über. Angesichts dieser Umstände, kann ich also theoretisch mit dem Gerät tun und lassen, was ich will. Rechtlich betrachtet würde aber ein Verkauf meinerseits des Gerät zum Beispiel unwirksam sein.
Problematisch finde ich nur die Konstellation mit der Schadenregulierung aufgrund einer Schadenverursachung durch einen Dritten. Da bin ich mir unsicher, wer am Ende hier gewinnt bzw. verliert und würde mich daher über eine Aufklärung euerseits sehr freuen.
Beispielhafte Schadenkonstellation:
Die Mietsicherheit ist aufgebraucht. Wir befinden uns also im zweiten Jahr der Gerätenutzung. Bei Rückgabe des Geräte würde ich demnach kein Geld mehr zurückerhalten. Nun beschädigt ein Dritter das Gerät. Dies wird der gegnerischen Privathaftpflichtversicherung gemeldet. Diese verlangt selbstverständlich einen Kaufpreis-Nachweis (Rechnung). Von wem bekommt Sie diese? Ich habe nur einen Nachweis über die gezahlte Mietsicherheit. Sollte die Versicherung einen Restwert in Höhe von 500,00 Euro ermitteln, wer bekommt diese? Die Firma sicherlich oder? Ich würde demnach also ohne Fernseher da stehen, meine 1.000,00 Euro wären weg und ich hätte keine 500,00 Euro, um diese in einen neuen Fernseher zu investieren.
Liege ich damit falsch?
Vielen Dank und liebe Grüße
Tobias