Hallo liebes Forum und liebe Experten!
Folgender Fall: Angenommen mir macht jemand aus Versehen mein Notebook oder meinen Fernseher kaputt. Wird dann bei der Schadensregulierung der Neuwert oder Zeitwert ersetzt oder muss eine Reperatur gezahlt werden? Hängt das von der jeweiligen Versicherung ab?
Und eine Frage ganz generell: Wenn derjenige keine Haftpflichtversicherung hat, welchen Wert müsste er mir dann rein rechtlich ersetzen? Den Neubeschaffungswert (bei alten Elektrogeräten wohl schwer feststellbar), die Reperaturkosten oder genügt der Zeitwert?
Vielen Dank für Eure Antworten.
Tota