Guten Abend zusammen!
Kann mir jemand erläutern, wie der folgende Text zur Vertragsdauer einer Privathaftpflichtversicherung zu interpretieren ist? Kündigung zum genannten Ablaufdatum 01.01.2008 – also 01.01.2018 (mit einer Frist von einem Monat) oder zum 1. eines jeden Monats (mit einer Frist von einem Monat)?
Vertragsdauer
Änderungsbeginn 01.01.2007
Ablauf 01.01.2008 jeweils mittags 12 Uhr
Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr, wenn er zu dem Vertragsablauf ungekündigt ist.
Der Vertrag kann von Ihnen zum 1. Eines jeden Monats schriftlich gekündigt werden.
Der Vertrag kann von uns jeweils zum Ende des Versicherungsjahres, frühestens zum vereinbarten Ablauf, gekündigt werden.
Ihre oder unserer Kündigung muss spätestens einen Monat vor dem Kündigungstermin zugegangen sein.
Zahlungsweise in jährlichen Raten fällig am 01.01.
Vielen herzlichen Dank
Grüße
Michael