Hallo,
da hier offensichtlich einige Kompetenz versammelt ist, hier mal eine Frage, die für mich existenziell ist.
In der von mir gemieteten Wohnung gab es am 29.04.2016 einen Brandschaden durch einen Schwelbrand in meiner Abwesenheit. Feuerschaden entstand keiner, jedoch massive Verussung.
Brandherd war offensichtlich die Matraze des Bettes. Zum Glück entwickelte sich kein Feuer sondern es blieb beim schwelbrand der sich ausschliesslich auf Matraze und Bettauflagen beschränkte. Offensichtlich war auch die Hitzeentwicklung nicht besonders gross, da nichtmal die leichten Gardinen 30 cm vom Bett entfernt feuer fingen.
Fatalerweise hatte ich zu besagtem Zeitpunkt keinen Hausrat und Haftpflichtschutz, da ein Versicherungswechsel stattfand und die Unterlagen von der neuen Versicherung noch nicht bearbeitet waren. Somit habe ich meinen eigenen Schaden, in etwa 10.000 EUR durch sämtlich vernichtete Kleidung und Möbiliar durch Verussung und Löschwasser selbst zu tragen.
Ich verliess an besagtem Tag um 08:00 das Haus, der Brand wurde gegen 10:10 bemerkt.
Nach den Löscharbeiten betrat ein Kripobeamter für etwa 2 Minuten die Örtlichkeit, um zu verifizieren, das keine Straftat im Sinne einer Brandstiftung vorlag. Er tat nichts weiter ausser einen groben Blick zu werfen. Auf Nachfrage hin, sagte er, die letztendliche Brandursache würde ein Gutachter der Versicherung klären. Seiner Ansicht nach könnte es eine brennende Zigarette gewesen sein, aufgrund der im Zimmer liegenden Zigarettenresten. Was nicht weiter verwunderlich ist nach einem Löscheinsatz, bei dem massig Wasser eingesetzt wurde, eine Matratze aus dem Fenster flog, das Bett umgeworfen wurde und selbst die Inhalte von Papierkörben über das ganze Zimmer verteilt wurden.
Ich wusste jedoch, das ich an diesem Morgen nicht geraucht hatte und die erste Zigarette an der Bushaltestelle entzündet hatte, da ich an jenem Morgen den Wecker zu spät gestellt hatte und nicht mal einen Kaffee hatte.
Was aber sicher war, das mein Tablet, welches auf dem Bett zum Aufladen gelegen hatte, nicht mehr aufzufinden war, lediglich verschmortes Plastik fand sich an der Stelle, bei der es für mich undefinierbar war, welchen Urspung das war, ob Teil der Matraze oder sonstwas verschmortes.
Ich wurde sodann von den Vermietern, als auch von der Feuerwehr, sowie der Polizei, die alles sofort wieder freigab, dazu gedrängt zur Abwendung weiteren Schadens umgehend das Zimmer komplett auszuräumen, um möglichen Wasserschaden durch stehendes Wasser auf Holzböden zuvorzukommen. Ich räumte also auf Drängen sofort das gesamte Zimmer inklusive Teppichbelag aus. Das Brandmaterial lagerte ich noch bis zum 04.05.2016 in der Einfahrt des Hauses, inklusive samtlicher Verkohlter Gegenstände und Reste. Am 04.05.2016 wurde ich dann vom Vermieter dazu final aufgefordert, dies abtransportieren zu lassen, aufgrund der natürlichen Geruchsbelästigung des Brandmaterials.
Am 06.05.2016 wurde eine von der Versicherung beauftragte Reinigungsfirma gesandt um den Brandort, inklusive der Flure etc professionell zu reinigen.
Am 09-05-2016 sodann (also 10 Tage nach dem Brandfall) wurde ein Sachverständiger der Gebäudeversicherung entsandt um die Schadensursache festzustellen. Dieser raufte sich die Haare und fragte sich, was er denn nun noch feststellen sollte, nachdem der Brandort professionell gereinigt war (selbst inklusive abgebauter Steckdosen) und das Brandmaterial abtransportiert. Er fragte sich, warum er erst so spät beauftragt wurde, obwohl die Versicherung schon am Schadenstag mittags informiert war. So konnte er natürlich keinerlei Schadensursache feststellen.
Jetzt schreibt mir die Versicherung, das "nach bisherigen Erlittlungen" davon auszugehen sei, das der Schaden durch "unachtsamen Umgang mit Zigarettenglut" verursacht wäre, und ich somit haftbar gegenüber der Gebäudeversicherung sei. Gleichzeitig soll ich eine Verzichtserklärung auf Einrede der Verjährung unterschreiben. Andernfalls droht man mir mit Feststellungsklage.
Da hier ein Schaden von 30.000 EUR im Raume steht, ist das mehr als Existenzbedrohend. Ich würde dies allerdings sogar hinnehmen, wenn ich denn tatsächlich schuldhaft gehandelt hätte. Dies kann ich aber, wie oben bereits gesagt, für diesen Tag bezogen auf Zigarettenglut definitiv ausschliessen. Die einzige für mich mögliche Erklärung ist, das auf dem Bett liegende ladende Tablet. Von dem sich, wie ich bereits sagte, nach dem Brand nichts mehr wirklich fand, zumindest nicht für mich als laie,ein Sachverständiger hätte unter Umständen in dem in Säcken lagernden Brandmaterial oder aber in den Teppichresten den Verbleib feststellen können. Und somit auch eine Ursache.
Meiner Meinung nach gehört zur relevanten Klärung einer Schuld- und Haftungsfrage (soweit ich weiss, ist hierzu zwingend mindestens grobe Fahrlässigkeit notwendig, Vorsatz kann mal wohl ausschliessen), ein qualifiziertes Brandgutachten. Dieses liegt, soviel mir bekannt ist in der Obliegenheitspflicht des Versicherers.
Ich bin von den autorisierten Personen, nämlich den Vermietern als Eigentümern, wie auch der Feuerwehr dazu gedrängt worden, das Zimmer sofort auszuräumen. Dennoch haette bis 5 Tage nach dem Brandschaden (sprich vor Reinigung des Brandortes und vor Abtransport des Mülls) immer noch eine Brandursache wirksam ermittelt werden können. Doch nicht mal der Versuch ist unternommen worden. Von Seiten der Versicherung einen Brandort professionell reinigen zu lassen und erst Tage danach wiederum einen Brandgutachter zu schicken, ist doch wohl eher ein selbstverschuldeter Mangel der Beweisssicherung. Ein Brandgutachten hätte definitiv eine Brandursache wirksam feststellen können, was definitiv eine Haftung meinerseits ausgeschlossen haette, da hier nur ein Technischer Defekt als Möglichkeit in Frage kommt. Dieses Versäumnis kann doch wohl kaum zu meinen Lasten gehen. Es wurde lediglich festgestellt das es sich a) offensichtlich nicht um Brandstiftung handelte und b)Zigarettenreste im Zimmer verteilt waren, was bei einem Rauche nach den entsprechenden Löscharbeiten, nach denen ALLES im Zimmer verteilt war nicht ungewöhnlich ist. Das war die Feststellung der Kripo in 2 Minuten besichtigung. Ich glaube kaum, das dies ein verwertbares Brandgutachten ist, zumindest dann nicht, wenn ein Technischer Defekt als Alternative unstrittig als Brandursache gegeben ist.
Da es hier einige Experten zu geben scheint folgende Fragen:
- Kann die Versicherung die Haftungsfrage eindeutig als geklärt hinstellen, wenn Sie gleichzeitig (zum Beispiel durch die Entsendung des professionellen Reinigungsteams und durch die viel zu späte Prüfung durch den Gutachter) jede qualifizierte Feststellung der BRandursache wirksam verhindert? Nach meinem Empfinden nach ist das unbillig.
- Da es ja um einen privaten Haftungsanspruch gegen mich geht, kann ich als Verursacher definiert werden, wenn es 2 weitere ERwachsene Personen gibt, die legitimiert ebenfalls Zutritt zu den Räumen hatten und die sich im Gegensatz zu mir sich auch nachweislich zur Brandzeit dort aufhielten? Mir geht es nicht darum diese Personen zu beschuldigen, da ich sicher bin, das diese nichts mit alldem zu tun haben, aber es geht ja um die eindeiutige Haftungszuweisung zu meinen Lasten.
- Inwiefern spielt es eine Rolle, das der Vermieter in den gesamten Räumlichkeiten keinerlei Rauchmelder installiert hatte? In NRW gilt die gesetzliche Verpflichtung hierzu zwar erst ab 31.12.2016,unbestreitbar haette der Schaden, der ja ausschliesslich durch Rauch entstand deutlich gemildert werden können, da vermutlich der Schwelbrand schon vor deutlichem Schadenseintritt bei alarm durch in der Wohnung anwesende Personen entdeckt worden wäre.
- Inwiefern kann ich die Verzichtserklärung unterschreiben ohne rechtswirksames Schuldanerkenntnis?
- Was genau ist mit Feststellungsklage gemeint?
Mir ist klar, das die Versicherung dieses Schreiben auch aus dem Grunde schickt, da im Zuge des Haftungsausgleiches im Falle des Bestehens einer Privathaftpflicht die Hälfte des Schadens auch ohne Nachweis der groben Fahrlässigkeit durch eben diese Privatversicherung getragen würde.
Auch will man natürlich seine Rechtsposition wahren.
Wie wäre eine sinnvolle Vorgehensweise? Nachdem ich ohnehin meinen ganzen Schaden an meinem eigenen Eigentum tragen muss, würde ich ja ohne Anerkenntnis einer Schuld mit der Versicherung einigen wollen, aber eben in einer Form,die meine wirtschaftliche Existenz auch zulässt. Wenn ich am Ende 500 oder 1000 EUR zahlen müsste, täte mir das auch weh und es würde sich ebenfalls ungerecht anfühlen, da ich weiss, das ich nicht grob fahrlässig gehandelt habe. Aber es wäre für mich noch irgendwie stemmbar. Kämen wir über Beträge von 5.000 EUR bliebe mir, nach den sehr unglücklichen letzten Jahren nur der Gang in die Privatinsolvenz. Was in meinem Falle gleichbedeutend mit dem Verlust des Arbeitsplatzes wäre.
Ich könnte das alles hinnehmen, wenn ich mir ein Verschulden vorwerfen könnte.Da ich das aber in diesem Falle definitiv nicht kann, wäre das nicht zu ertragen.
Danke fürs lesen bisher, vielleicht hat ja jemand sinnvolle Tipps.