Hallo zusammen ,
ich habe mal folgenden Frage : Der Sohn meiner Lebensgefährtin wird in diesem Monat seine Volljährigkeit erreichen. Seit nunmehr ca. 1 Jahr bewohnt er ,betreut vom Jugendamt, eine eigene Wohnung. Bisher war er im Rahmen einer Familienversicherung (Haftpflicht, Unfallversicherung) bei uns mitversichert. Was passiert wenn er nun das 18. Lebensjahr erreicht ? Ab Juli wird er voraussichtlich eine Ausbildung bei der Bundeswehr beginnen . Greift dann noch die genannte Familienversicherung , oder muß der Knabe sich selbst versichern ?
Vielen Dank im voraus
Sohn wird 18 / eigene Wohnung
-
-
Die Volljährigkeit spielt erst einmal keine Rolle, der Beginn der Ausbildung schon.
Privathaftpflicht: der Sohn müsste während der Zeit der Ausbildung weiterhin bei Ihnen mitversichert sein, bitte trotzdem mit der Versicherung klären. Nach der Ausbildung entfällt i.d.R. die Mitversicherugn und er müsste eine eigene Privathaftpflicht abschließen. Gleiches gilt sinngemäß auch für die meisten Rechtsschutzversicherungen.
Wenn der Sohn Soldat (auf Zeit) wird, dann sollte das Thema Diensthaftpflicht mit einem sachkundigen Berater / Makler erörtert werden.
Unfallversicherung: hier ist der Sohn einfach nur mitversicherte Person, das hat nichts mit dem Alter des Sohnes zu tun. Er ist solange mitversichert wie er nicht von Ihnen "herausgekündigt" wird. Was macht denn der Sohn bei der BW, eine zivile Ausbildung (unproblematisch) oder als Soldat ? Wenn Letzteres, dann mit der UV klären, in wie weit Unfälle im Dienst mitversichert sind.
Krankenversicherung: Wenn er Soldat auf Zeit wird, dann erhält er freie Heilfürsorge bei der BW. Nun stellt sich die Frage, was später kommt. Wenn ernach einigen Jahren die BW verlässt, dann hat er meist Anspruch auf sogenannte Übergangsgebürnisse und ist damit beihilfeberechtigt. Ob man nun für diese Zeit eine Anwartschaft für eine private Restkostenversicherugn macht oder nicht, hängt von diversen Umständen ab, lässt sich vielleicht auch noch nicht beurteilen und ist definitiv ein Fall für einen in diesem Gebiet fachlich versierten Berater / Makler.
-
Habe der Antwort von Herr Haensch nicht hinzuzufügen.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!