Liebe Forumsmitglieder,
ich bin neu hier und habe eine Frage, die für mich sehr wichtig ist.
Eine Beamtin im Ruhestand hat eine Tätigkeit als Dozentin bei einem Institut aufgenommen, die von der Arbeitsagentur Gelder pro Teilnehmer bezieht und den Dozenten Honorare für ihre Tätigkeit zahlt.
Dies ist die einzige Tätigkeit, da sie ja Pension bezieht und die Einnahmen rein zusätzlich zur Pension erzielt werden.
Die Frage nun: ist das eine Tätigkeit, die als Scheinselbständigkeit im Sinn des Sozialgesetzes angesehen werden kann. Sie selbst muss m.E. keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen, aber evtl. das Instiut ( einzige Nebentätigkeit). Ich habe keine Ahnung, würde aber gerne helfen.
Gruß und Dank
Hede