Rudi Ratlos hatte eine Risikolebensversicherung, bei der die kalkulierten Überschüsse zur Beitragsreduzierung verwendet werden. Es wird also von Anfang an nicht ein tariflicher Monatsbeitrag von 114 Euro gezahlt, sondern die 114 Euro werden reduziert um den kalkulierten Überschussanteil von monatlich 45 Euro, so dass ein Monatsbeitrag von 69 Euro fällig wird.
Nun ist die Risiko-LV nach 12 Jahren beendet. Die zu zahlenden Beiträge blieben während der gesamten Laufzeit unverändert. Rudi Ratlos denkt sich, na prima, da hat der Versicherer zu Beginn ja ordentlich und vorsichtig kalkuliert, die Überschüsse sind nicht unter den zu Beginn erwarteten Wert gesunken (sonst hätte ja der zu zahlende Beitrag steigen müssen). Aber dass der Versicherer exakt eine Punktlandung hinlegt, erscheint schon ein bisschen merkwürdig.
Bei einer solchen Vertragskonstellation (Verrechnung der Beiträge mit den zukünftig erwarteten Überschüssen) kann es ja nur drei Möglichkeiten geben:
1. Die tatsächlichen Überschüsse fallen geringer aus als zu Beginn erwartet. Sollte nicht vorkommen, kann aber vorkommen, gerade in Niedrigzinszeiten. War aber im beschriebenen Fall nicht, sonst hätten ja die Beiträge während der Vertragslaufzeit nicht konstant bleiben können.
2. Die tatsächlichen Überschüsse fallen höher aus als erwartet. Sollte der Regelfall sein, denn der Versicherer hat ausreichend vorsichtig zu kalkulieren.
3. Die tatsächlichen Überschüsse fallen exakt so hoch aus wie anfangs geschätzt. Das ist so unwahrscheinlich, dass es so gut wie nie vorkommen dürfte.
Regelfall sollte also Nr. 2 sein: die tatsächlichen Überschüsse sind höher als kalkuliert angefallen. Dann müsste doch aber was übrig sein. Der Versicherer müsste das beim Vertragsende dem Versicherungsnehmer zurückzahlen. Rudi Ratlos freut sich und erwartet eine Schlussabrechnung – der Versicherer aber denkt irgendwie ganz anders und teilt seinem Kunden lapidar mit, es sei nix übrig. Durch die Verrechnung der Überschussanteile mit den Beiträgen sei der Überschuss aufgebraucht.
Wer hat nun recht?