Liebe Experten,
ich habe eine Frage zu meiner BU - Versicherung mit der Besonderheit "Loss of license (=BU-Versicherung für Piloten). Ich hoffe dass das Thema nicht zu spezifisch ist
Ich bin seit März 2015 fluguntauglich, ergo in meinem erlernten Beruf arbeitsunfähig (zum Glück nur vorübergehend). Gemäß der Vereinbarung zur Loss of license gelte ich als berufsunfähig, sobald ich aus medizinischen Gründen nicht mehr fliegen darf. Als BEGINN der BU wird aber das Datum genommen, an dem der Bescheid der zuständigen Behörde die Fluguntauglichkeit feststellt. Also: Seit Ende März bin ich krank, der Bescheid der Behörde kam aber erst Ende Juni (dauert halt so lange das Verfahren).
So weit so gut, die Versicherung hat die Fluguntauglichkeit relativ schnell anerkannt und zahlt seit Juli die vereinbarte monatliche Rente (ca. 1000 EUR).
Wie schon angedeutet ist meine Fluguntauglichkeit (und damit die BU) nur zeitlich befristet, im Gutachten der Behörde war von etwa einem Jahr die Rede, de facto wird's jetzt gottlob doch ein bisschen schneller gehen.
Was würde passieren, wenn ich - sagen wir Ende November - wieder flugtauglich würde ? Dann hätte ich fünf Monate BU-Rente erhalten, was ja weniger als die 6 Monate "Mindestzeit" der Definition von BU ist (verzeiht mir die gestelzte Ausdrucksweise). Müsste ich damit rechnen, die erhaltenen fünf Monate zurückzahlen zu müssen ? Letztendlich war ich ja dann 8 Monate fluguntauglich, aber nach der Definition in der Loss of License zählt ja eben das Dokument der Behörde als Beginn für die BU, und demnach waren es nur 5 Monate ?
Im Bescheid zurAnerkennung der Leistungspflicht ist von einer Zahlung unter Vorbehalt, eines 6 Monats-Zeitraums, einer möglichen Rückforderung oder ähnlichem nicht die Rede.
Natürlich könnte ich auch bei der Versicherung nachfragen, aber ich will dort auch keine schlafenden Hunde wecken ...
Ich möchte es halt vermeiden, wegen ein paar Tagen oder Wochen die mir zu den 6 Monaten gefehlt haben einen größeren Betrag an die Versicherung zurückzahlen zu müssen.
Danke und liebe Grüße,
Eska