Ich habe 2010 eine BUV abgeschlossen. Dort habe ich bei den
Fragen nach bestehenden Krankheiten der Psyche (u.a. Erschöpfung und
Angstzustände) während der letzten 5 Jahre nichts angegeben.
Vor 14 Jahren (ca. im Jahr 1998) bin ich wegen Depressionen
und einer Sozialphobie in einer psychosomatischen Klinik gewesen und habe
danach noch über viele Monate hinweg eine ambulante Therapie gemacht. Ich habe
die Therapie vorzeitig abgebrochen da ich den Eindruck hatte, dass sie mir nicht
viel bringen würde. Danach war ich erst wieder wegen psychischer Probleme vor 8
Jahren bei einem Hausarzt (damals verstarb mein Bruder) und ich wurde für einige
Wochen krank geschrieben.
Meine Symptome (Angstzustände, Müdigkeit, Erschöpfung,
depressive Verstimmungen) bestanden allerdings weiterhin- mal
mehr mal weniger stark ausgeprägt-bis heute. Ich war deswegen allerdings- wie
gesagt mit Ausnahme meines Besuchs aufgrund des Trauerfalls- bei keinem Arzt
gewesen, da ich dachte, es 'im Griff zu haben'- bis Ende letzten Jahres. Damals erzählte ich meiner Hausärztin von
meiner chronischen Müdigkeit. Letzte Woche nun ging es mir derart schlecht dass sie
mir eine Überweisung zu einem Psychiater ausstellte und mich krankschrieb. Sie
fragte mich ausführlich über meine Krankengeschichte aus und ich erzählte ihr sowohl
von meinen chronischen psychischen Problemen, die ich während der letzten 5
Jahre hatte als auch von meinem Klinikaufenthalt und der anschl. Therapie vor
14 Jahren. (Die BU fragte in ihrem Bogen übrigens nach stationären Aufenthalten
während der letzten 10 Jahre und ich gab meinen Aufenthalt aufgrund dessen
nicht an).
Nun zu meinen Fragen: Ich weiß, dass die BUV bei eventueller
Prüfung der Sachlage sämtliche Ärzte von ihrer Schweigepflicht entbinden kann.
1. Heißt das, dass sie zudem in Erfahrung bringen könnte,
dass ich vor 12 Jahren in einer Klinik gewesen bin und dass ich vor 8 Jahren
wegen Trauer krankgeschrieben wurde?
2. Könnte sie demnach auch Ärzte vor dem von ihr selbst
festgelegten Zeitraum befragen?
3. Kann detaillierte Einsicht in die aktuellen
Arztberichte genommen werden oder sind nur die vorvertraglichen wichtig?
4. Kann es mir somit zum
Verhängnis werden, dass ich meiner Hausärztin so ausführlich von
meiner
Krankengeschichte erzählt habe und darf ich demnach meinem Psychiater nichts
über meine psychischen Probleme
während der letzten 5 Jahre erzählen?
5. Kann mir das Ausfüllen des Fragebogens als arglistige
Täuschung ausgelegt werden?
6. Wann wäre eine ggf. Verletzung der vorvertraglichen
Anzeigepflicht verjährt?
Ich dachte wie gesagt sehr lange, ich würde meine psychischen Probleme
alleine in den Griff bekommen und kam ja auch sehr lange ohne Arztbesuche aus.
Nun überlege ich meinen BUV-Vertrag zu kündigen.
Ich würde mich wirklich sehr über Antworten freuen.