Hallo habe einen Vertrag meiner Eltern gekündigt, bestehend aus Hausrat Haftpflicht und Glas bei der AM durch einenen VMB abgeschlossen über 5 Jahre.Hatte vorher, da keine UNterlagen bei meinen Eltern vorhanden waren neue angefordert und gleich Widerspruch gegen die 5 Jahre eingelegt. Vertrag zum 23.12.2009 gekündigt. Vertrag war im Januar 2009 gesplittet worden,( war ehemals ein Kombi mit Unfall, wie bei AM üblich)Unfall bekam eine eigene Versicherungsnr. und die HHG Versicherung auch. Alte Versicherungsnummer erlosch.
Jetzt kommt die FRechheit, das die die Beiträge aufgerechnet haben und als Rückerstattung mit dem erloschenen Vertrag aufgerechnet haben,quasi ab 23.12.2008 bis 1.2.2010.
Sie haben praktisch den Vertrag der im Januar erlosch, aktiviert.
Jetzt habe ich ja keine Möglichkeit Widerspruch einzulegen, hätte doch schon im Oktober passieren müssen.
Habe denen mitgeteilt, das ich halt diese Vertragsnummer aus 2008 kündige, da ich ja schon zum 23.12.2009 gekündigt habe.
Kann ein Vertrag der erloschen ist, wieder aktiviert werden?
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Sorry, peile ich nicht. Schreiben sie es noch einmal verständlicher.
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Ja Hallo ist etwas verwirrend, versuche es mal kurz auf den Nenner zu bringen.
Hier wurde ein Vertrag der im Januar 2009 erloschen ist ( durch eine Splittung bekam Unfall und HHG Versicherung extra Versicherungsnr. )durch die AM wieder aktiviert. was meiner Ansicht gar nicht zulässig ist.
Durch die Aktivierung hätte ich dann den Kündigungszeitpunkt verpasst.
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Abend,
ich kapier den text auch nicht ganz. In der Regel sind aber auch Verträge, die in "einem" Versicherungsschein geführt wurden, rechtlich selbstständige Verträge. Insofern zwei Nachfragen:
1.) Wie haben Sie die Küdnigung formuliert?
2.) Welchen Vertrag haben Sie wann genau gekündigt und zu welchem Zeitpunkt?Grüße
ara -
Hallo hatte den Ersatzvertrag mit neuer Vertragsnummer 3 Monate im voraus zum 23.12.2009 gekündigt.
Den alten Vertrag natürlich nicht, was die mir auch von der AM nach einem Anruf mitgeteilt haben. So ist der alte Vertrag wieder aktiviert worden, da angeblich durch die Kündigung der Ersatzvertrag nicht zustande gekommen ist.
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