Hallo,
ich bräuchte ein paar Infos, wie ich mit der Hausrat-Versicherung über die Schadenübernahme diskutieren kann.
Aus unserem privaten Kellerabteil sind unsere 2 Mountainbikes gestohlen worden. Polizei und Spurensicherung waren da, die Kellertür wurde laut Polizei mit einem Flachstahl o.ä. aufgehebelt, man sieht nur kleinere Spuren, welche die Polizei (zusammen mit ein paar Fingerabdrücken) aufgenommen hat.
Zugang zum Keller hat man entweder durch die Garage oder durch die Haustüre des Komplexes und dann durch eine der 4 Kellertüren, für welche alle Bewohner (ca. 40 Wohnungen) einen Schlüssel haben.
Bei uns wurde mittlerweile das 4. Mal eingebrochen, letztes Jahr wurde eines unserer Räder aus dem Gemeinschafts-Fahrradkeller gestohlen, im Februar haben sie unserem Nachbarn ein Auto gestohlen. Man erlangt durch Garage sowie durch die Haustüre und Kellertüren einfach Zutritt, wenn ein Nachbar unachtsam ist.
Da bei uns des Öfteren eingebrochen wurde, haben wir die teuren Mountainbikes in unserem privaten Keller gelagert und die Versicherungssumme für Fahrräder (in der Hausrat) hochgesetzt.
Nachdem wir alle Unterlagen, Nummer der Ermittlungsakte etc. eingereicht haben, habe ich nun einen Brief der Versicherung erhalten in welchem folgendes steht:
Nach Durchsicht der vorliegenden Unterlagen ist nicht nachvollziehbar, wie ein Täter in die versicherten Räume gelangt sein kann.
Ein Einbruch im Sinne der Hausratversicherung liegt vor allem immer dann vor, wenn erkennbare stimmige Spuren eines Einbruchs vorhanden sind. Diese muss grundsätzlich der Versicherungsnehmer als anspruchsbegründete Tatbestandsvoraussetzung nachweisen. Hier haben wir bei unserer Prüfung jedoch keine Spurenlage feststellen können, die eindeutig einem Einbruch zuzuordnen ist.
Zudem haben sie unsere Versicherung in einem separaten Anschreiben gekündigt.
Wie gehe ich nun vor?
Ich wäre sehr dankbar über Feedback!
Viele Grüße