Hallo ans Forum,
trotz bemuehen der Sufu+Google konnte ich keinen aehnlich gelagerten Fall finden und da mir euer Forum mit am aktivsten zu sein deswegen mòchte ich meinen Fall mal gerne posten:
Vorneweg ich werde schnellstmoeglich meinen Makler kontaktieren, haette aber vorher viellt. schon mal die ein oder andere Einschaetzung.
Ich bin mit Zug und Liegewagen ins Ausland gefahren und habe mir dort ein Abteil mit 5 Personen geteilt. Wertsachen alle mit ins Bett genommen, Abteil von innen zugesperrt. Ploetzlich zucke ich hoch und stelle fest, das Laptop (mit Kensington-Schloss festgemacht unter meiner Decke an der Innenseite und mehr oder weniger sogar drauf gelegen) und mein Handy weg sind. Kurz vorher sind zwei Personen aus unserem Abteil ausgestiegen und da zugesperrt war, ist offensichtlich das einer von beiden (die kannten sich nicht) beim aussteigen beides mitgenommen hat. Der war also nicht nur so dreist damit zu rechnen das jeden Moment einer von den fuenf aufwacht und es mitkriegt (man doest dort nur und ich bin selbst alle 15minaufgewacht), er haette auch gar nicht abhauen koennen, weil a im Zug und b Schaffnerin hat wg. Grenze bis zur Ankunft immer die Ausweise. Schaffnerin war es egal (O-Ton das passiert doch staendig), weswegen ich auf die DB ziemlich sauer bin, man muesste nur z.B. die Namen notieren und fuer eine Woche vorhalten dann koennte uberhaupt nichts mehr geklaut werden, aber das ist ein anderes Thema... Also ich Anzeige gestellt (da kommt nix bei rum), teuere erweiterte Spezial-Garantie und Schutz vom Laptop abgecheckt und nochmal geaergert weil Diebstahl explizit ausgeschlossen. Dann ist mir die Hausratversicherung meines Dads eingefallen. Eltern und ich wohnen zusammen in einem Haus, Hausrat laeuft auf meinem Dad, Haus ist aber meins. Ich war schon laenger mal ausgezogen, wohne aber seit zwei Jahren wieder fest zu Hause. Muss die Hausrat meines Dads (vermute Allianz) da einspringen? Ich stosse nur immer auf folgendes so oder aehnlich : "Versichert ist nicht nur der Hausrat des Versicherungsnehmers, sondern auch von allen mit diesem in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen wie zum Beispiel Ehegatten oder Kinder." und gleichzeitig aber "Sofern Kinder des Versicherungsnehmers im Rahmen Ihrer Ausbildung/Studium/Wehr- oder Zivildienstes eine eigene Wohnung beziehen, gelten Sachen dort bis zum Ende der Ausbildung mitversichert. Sollte allerdings ein eigener Hausstand gegründet werden und keine Absicht mehr zur späteren Rückkehr in die elterliche Wohnung bestehen, entfällt der Versicherungsschutz."
Ideen????
Danke an alle Antworten!