Hallo zusammen,
Ende Januar ist es bei uns im Haus zu einem starken Brand gekommen. Das Feuer brach in der direkten Nachbarwohnung aus welches sich dann den Weg in den Hausflur suchte. Durch die starke Rußentwicklung war unsere Wohnung nicht mehr bewohnbar und musste komplett saniert werden. Meine Versicherung beauftragte zudem ein Sanierungsunternehmen, welches unsere Wohnung leerräumte. Alle Möbel wurden direkt entsorgt. An Hausrat ist nicht viel geblieben.
Anfang Mai könnten wir wieder in unsere Wohnung zurück. Jetzt habe ich vom Vermieter einen Bescheid bekommen dass ich aber schon für April Miete zahlen sollte. Der Vermieter sagt die Sanierungsarbeiten seitens des Gebäudeversicherers wären zu dem Zeitpunkt abgeschlossen gewesen und somit wäre die Wohnung wieder bewohnbar gewesen. Wir hatten zu diesem Zeitpunkt noch überhaupt keine Möbel somit war an Einzug nicht zu denken, zudem war der Malerbetrieb meiner Hausratversicherung noch mit tapezieren und Laminat legen bei uns beschäftigt bis ca 2.Aprilwoche. Ich habe erst Mitte März Geld von meiner Versicherung erhalten für Möbelbeschaffung. Jeder weiss,dass die Lieferzeiten bis zu 6-7 Wochen betragen können. Die Lieferung der Küche hat noch länger gedauert. Von meiner Versicherung hatte ich das okay erst einziehen zu müssen, wenn eine Küche vorhanden ist.
Mein Vermieter nimmt sich von all dem nichts an und möchte seine Miete haben. Ist so etwas rechtens, darf er das? Wer möchte schon gerne für etwas bezahlen,was er nicht genutzt hat.
Eine zweite Frage habe ich noch zu den Rechnungen der Neumöbel muss ich diese der Versicherung vorlegen? Mein Sachbearbeiter hat sich nämlich zur Nachbesichtung und Abschlussgespräch angemeldet.
Hoffe,dass sich hier vielleicht jemand auskennt. Vielen Dank
Brandschaden einige Fragen
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Das ist eine gute Frage von Dir Floh
Da musste ich selbst erst mal nachschauen.
Für die Frage, ob die Wohnung bezugsfertig ist, hab ich mal im Internet gesucht und dies gefunden."Die Frage der Bezugsfertigkeit ist nach objektiven Kriterien unter
Berücksichtigung der Verkehrsauffassung zu entscheiden (vgl. BFH-Urteile
vom 26. Juni 1970 III R 56/69, BStBl II 1970, 769 und vom 23. Januar
1980 I R 27/77, BStBl II 1980, 365). So hat z. B. der BFH eine
(Miet-)Wohnung als bezugsfertig angesehen, in der nur noch Spüle und
Herd aufzustellen und anzuschließen waren und ein Teil des Teppichbodens
zu verlegen war (BFH-Urteil vom 25. Juli 1980 III R 46/78, BStBl II
1981, 152) oder wenn die Fußböden soweit vorbereitet waren, dass
lediglich noch die bereits entsprechend zugeschnittenen Teppichböden
auszulegen und die Wände zu tapezieren waren (BFH-Urteil vom 19. Juli
1985 III R 139/80, BFH/NV 1986, 325."http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/bezugsfertig.htm
Ich schlage eine Einigung mit dem Vermieter vor. Das vlt. nur die Hälfte der Kaltmiete zu zahlen ist. Denn glaub, Dein Vermieter möchte auch kein Streit und wird Dein Anliegen verstehen.
Für den Sachbearbeiter wirst Du die Kassenbelege nicht brauchen. Da es Dir überlassen ist, wie Du Dir deine ganze Wohnung neu einrichtest.
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vielen Dank für die Antwort.
Eine Einigung mit meinem Vermieter kann ich leider schon ausschließen.
Er hat wortwörtlich gesagt,dass es nicht sein Problem ist wenn wir noch keine Möbel haben. Ich gehe davon aus,dass der Gebäuderversicherer nur bis zum Sanierungsende den Mietausfall übernimmt. Laut Vermieter waren diese seinerseits bis dahin beendet.
Was aber ja nicht bedeutet,dass die Wohnung wieder bezugsfertig war...ohne Möbel geht das doch nicht. Ich finde es einfach unfair und mich würde interessieren, ob man da nicht was gegen machen kann. Wir sprechen hier von knapp 500 Euro, die ich für etwas zahlen soll, was ich nicht genutzt habe.
Meine Hausratversicherung möchte das auch nicht übernehmen, dort hatte ich schon angefragt. Die meinten, dass die nur für die Hotelunterbringung zuständig sind.
Was die Kassenbelege angeht bin ich auch etwas verunsichert weil ich eine Liste aller meiner entsorgten Möbel anfertigen musste mit ca.Angaben,was das mal gekostet hat. -
Lieber Floh,
es tut mir leid für Dich, dass Deine Hausratversicherung die Miete für April nicht übernimmt.
Allerdings ist Dein Vermieter als leidtragender für einen verspäteten Einzug Deinerseits nicht haftbar zu machen. Ergo: Ihm steht die Miete ab Bezugsfertigkeit zu. Denn das Fehlen Deiner Möbel hat ja keine Auswirkung darauf ob die Wohnung generell bewohnbar ist.
Nach Deiner Argumentation (Ich konnte die Wohnung von meiner Seite aus nicht nutzen) wäre es ja auch so, dass Du keine Miete zahlst wenn Du im Urlaub bist. Denn aufgrund Abwesenheit kannst du die Wohnung ja auch dann nicht nutzen.
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Die Auflistung Deiner Möbel war für die Versicherung wichtig, da dir ja der Ersatz Deiner Versicherten Sachen in gleicher Art und Güte zusteht.
Jedoch kennt der Versicherer ja nicht in jedem Detail deine Wohnung und weiß somit auch nicht, was alles in dieser vorhanden war und welchen Wert dies besaß.
Somit benötigt die Versicherung einen Überblick, welche Möbel, Wertsachen oder andere Gegenstände ersetzt werden müssen.Ob du dir nun sagen wir zum Beispiel eine 800 € teure Couch (welche vermutlich nicht mehr im Handel erworben werden kann ) 1:1 ersetzt hast ist am Ende egal. Die Versicherung hat deine Couch durch Geld ersetzt und somit ist dies erledigt.
Dein Sachbearbeiter wird nur vorbeischauen wollen um zu sehen, dass alles ordentlich wieder hergestellt wurde und bei dir auch alles wieder in Ordnung ist. Er wird prüfen, ob bei dir ein neues Risiko durch die Sanierung entstanden ist, welches abgesichert werden müsste und ganz besonders geht es ihm ja um dich, seinen Mandanten.
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