Hallo. Ich habe als ich mir ein neues Fahrrad gekauft habe eine Versicherung darüber abgeschlossen. Diese Versicherung lief lt. meines Versicherungsscheins nach einem Jahr ab. Jedoch habe ich nicht gelesen, dass sie sich automatisch verlängert.
Nun ist es so, dass mir mein Fahrrad tatsächlich gestohlen wurde. Den Diebstahl habe ich auch bei der Polizei gemeldet, v.a. auch, da es polizeilich registriert war. Mit der Annahme, dass die Versicherung bereits abgelaufen war, habe ich den Diebstahl nicht bei der Versicherung gemeldet. Nun kommt eine Mahnung ins Haus, ich hätte (aufgrund eines geschlossenen Kontos) keine Beiträge mehr gezahlt und solle dies nun tun. Mit verblüffen stellte ich fest, dass die Versicherung doch aktiv ist. Kann ich nach Zahlung der Forderungen den Fahrraddiebstahl von vor 1,5 Jahren geltend machen oder verjährt sowas?
Vielen Dank