Hallo zusammen
Ich brauche eure hilfe und zwar suche ich im BGB oder VVG den § wo drin steht das wenn ein Baum auf ein fremden Gründstück fehlt die Versicherung von denen eintritt wo sich der Baum befindet. D.h mein Nachbar bekommt mein Baum ab und ich bin dafür nicht Haftbar zu machen und muß auch nicht die entsorgung zahlen.Bitte um hilfe.
Danke schon mal
LG
Ronald